Rente, Mofa-Kennzeichen, Sommerzeit – was ändert sich im März?
Der Frühling beginnt und bringt im März einige Änderungen für Verbraucher. Die wichtigsten Neuerungen mit Blick auf Beiträge und Kosten.
Der März bring einige Änderungen für Verbraucher mit sich, die sich auch im Geldbeutel vieler Menschen bemerkbar machen. Zahlreiche Rentner müssen sich auf Einbußen einstellen – und es wird im neuen Monat an der Uhr gedreht. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Seit Beginn des Jahres gilt bei vielen Krankenkassen ein neuer, höherer Zusatzbeitrag. Während sich für viele Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene falle die überwiesene Rente entsprechend geringer aus. „Sollte sich die Höhe Ihrer Rente ab März ändern, sehen Sie das auf Ihrem Kontoauszug“, so die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in einer Mitteilung. „Nur in besonderen Fällen versenden wir schriftliche Bescheide, zum Beispiel, wenn wir die Rente auf das Konto einer anderen Person überweisen“, hieß es in der Mitteilung.

Umstellung auf die Sommerzeit am letzten Sonntag im März
Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr und somit auf die Sommerzeit vorgestellt. Zwar stellen sich viele Uhren im Alltag dann automatisch um. Hausbesitzer sollten aber auch an die rechtzeitige Anpassung der Heizungsuhren denken. Manche Zeitschaltuhren von Heizungsanlagen nehmen die Zeitanpassung nicht automatisch vor, wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) erinnert hatte. Die Folgen: Die noch auf Winterzeit programmierte Nachtabsenkung würde die Temperatur morgens dann beispielsweise zu spät hochfahren – statt wie gewünscht zum Beispiel um 6 Uhr an Wochentagen erst um 7 Uhr. Abends wiederum würde sie dann eine Stunde zu spät in den Nachtmodus wechseln, und die Räume würden dadurch länger erwärmt als nötig.
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Versicherungskennzeichen: Mofas und Co. müssen grün werden
Aus blau wird grün: Dieser Farbwechsel ist für alle dringend nötig, die ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug wie zum Beispiel Mofa, Roller oder Moped bewegen möchten. Darauf verwies unter anderem der ADAC. Denn ab 1. März starte ein neues Versicherungsjahr – ab dem Stichtag sei „nur noch das neue grüne Kennzeichen“ gültig, hieß es entsprechend auf dessen Website. „Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 cm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h“, so der Automobilclub. „Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.“ Den Versicherungsschutz erkenne man „am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech“. Bei E-Scootern sei es „ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form“. Die neuen Kennzeichen für Mofas und Co. bekommt man direkt beim Versicherer. Das Versicherungskennzeichen gibt es ADAC.de zufolge „je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht“. Komme noch die Teilkasko dazu, lägen die Tarife „in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro“, heißt es dort weiter. (Mit Material der dpa)