Behörde verwechselt Frühstücksbrot mit Smartphone – Autofahrerin soll 100 Euro Bußgeld zahlen
Eine Autofahrerin wird geblitzt und hat einen dunklen, rechteckigen Gegenstand in der Hand. Die Behörde sagt: ein Handy. Doch laut der Frau ist es etwas ganz anderes.
Osnabrück – Ein ganz normaler Morgen auf der L557 in der Gemeinde Rödinghausen (Nordrhein-Westfalen): Eine Autofahrerin ist etwas zu flott unterwegs: Statt der erlaubten 70 km/h ist sie mit 90 km/h etwas zu flott unterwegs – ein klassischer Fall für den Blitzer, der prompt auslöst. Kurz darauf flattert der Bußgeldbescheid ins Haus, und die Frau rechnet mit den üblichen 60 Euro für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Doch beim Öffnen des Umschlags erlebt sie eine böse Überraschung: Neben dem Tempoverstoß wird ihr ein weiterer, deutlich schwerwiegenderer Vorwurf gemacht. Die Behörde ist überzeugt, sie habe während der Fahrt ihr Handy benutzt – ein Verstoß, der 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.
Das beigefügte Blitzerfoto scheint den Vorwurf zu bestätigen: Deutlich erkennbar hält die Frau einen dunklen, rechteckigen Gegenstand in der Hand, den man auf den ersten Blick tatsächlich für ein Smartphone halten könnte. Doch: Laut der Frau handelt es sich dabei mitnichten um ein Telefon, sondern um ihr Frühstück: ein Stück Pumpernickel. Sie schaltete einen Anwalt ein, die Sache landete vor Gericht. „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen“, sagt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de. „Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten.“
Handy am Steuer: In anderen Ländern deutlich härtere Strafen
Obwohl die Gefahr durch Smartphone-Nutzung am Steuer bekannt ist, nutzen laut einer Studie viele Deutsche ihr Mobiltelefon trotzdem am Steuer. In anderen Ländern wird dies deutlich drastischer sanktioniert als in Deutschland: In einem Nachbarland werden seit dem 1. Januar 2026 dafür 440 Euro fällig. Auch technisch wird aufgerüstet: Sogenannte Handy-Blitzer werden dort inzwischen verstärkt eingesetzt. Und auch ein deutsches Bundesland hat inzwischen die Einführung von solchen Smartphone-Blitzern beschlossen.
Vermeintliche Handy-Sünderin: Amtsgericht lässt den Vorwurf fallen
Für die geblitzte Autofahrerin ging die Sache am Ende gut aus: Das Amtsgericht Herford gab ihr schließlich recht und stellte in seinem Beschluss klar: „Der Vorwurf der Nutzung eines Handys konnte nicht erbracht werden.“ Am Ende musste die Ostwestfalin nur die 60 Euro für die Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen. (Quelle: Geblitzt.de, eigene Recherche) (sop)