Nach Merz‘ Debakel bei Kanzler-Wahl: So geht es jetzt weiter

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Kaum jemand hatte damit gerechnet: Für Friedrich Merz ist die Kanzlerwahl zum Debakel geworden. Wie geht es weiter? Das Gesetz hat dafür klare Regeln.

Berlin – Ein historisches Ereignis: Friedrich Merz ist am Dienstag nicht zum Bundeskanzler gewählt worden. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Kanzlerkandidat den ersten Wahlgang nicht für sich entscheiden kann. Bei Union und SPD zeigte sich im Bundestag Fassungslosigkeit, damit hatte niemand gerechnet. Wie geht es jetzt weiter?

Politisch-inhaltlich sind nun mehrere Szenarien denkbar. Formal gibt es für das weitere Vorgehen klare Regeln. Gemäß Artikel 63 im Grundgesetz gibt es für die Kanzlerwahl grundsätzlich mehrere (mögliche) Phasen.

Nach Merz-Debakel bei Kanzlerwahl: Wie geht es jetzt weiter?

Phase eins: „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt“, heißt es im Gesetz. Gewählt ist demnach, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Heißt: Merz hätte 316 Stimmen gebraucht, bekommen hat er nur 310. Union und SPD zusammen hätten 328 Stimmen auf die Waage gebracht, es muss also Abweichler gegeben haben.

Kanzlerwahl: Wann kommt der zweite Wahlgang?

Nach der verlorenen Wahl beginnt die Phase zwei. „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen“, so steht es in Artikel 63. Entsprechend wäre also ein zweiter Wahlgang innerhalb der nächsten zwei Wochen denkbar.

Kommen jetzt neue Kanzlerkandidaten statt Merz?

Theoretisch könnten jetzt neue Kandidaten aufgestellt werden. CDU-Fraktionschef Jens Spahn verkündete derweil, dass sich SPD und Union bereits darauf verständigt hätten, erneut Friedrich Merz als Kandidaten zu benennen. Die Fraktionen stünden hinter dem Kandidaten, Merz sei nach der Wahlenttäuschung mit Applaus in der Unionsfraktion begrüßt worden. „In den nächsten Tagen könnte es einen neuen Wahlgang geben“, so Spahn. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schloss wiederum nicht aus, dass noch am Dienstag noch einmal gewählt werden könnte.

Schlechte Laune bei der Union: Generalsekretär Jens Spahn gab nach der Merz-Niederlage ein erstes Statement.
Schlechte Laune bei der Union: Generalsekretär Jens Spahn gab nach der Merz-Niederlage ein erstes Statement. © Peter Sieben

Kommt innerhalb der 14-Tage-Frist keine Wahl zustande, gibt es automatisch einen erneuten Wahlgang. Gewählt ist diesmal, wer die meisten Stimmen erhält, so steht es im Grundgesetz: „Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.“

Was passiert mit den Ministern von SPD und Union?

Wäre für Merz alles glattgelaufen, wäre er nach der Wahl durch den Bundespräsidenten im Schloss Bellevue zum Kanzler ernannt worden, hätte seinen Amtseid abgelegt und dann die Bundesministerinnen und Bundesminister vorgeschlagen. Die Union hatte ihre Riege bereits letzte Woche bekanntgegeben, die SPD am gestrigen Montag. In Bellevue war bereits alles für den feierlichen Akt vorbereitet, der erst einmal ins Wasser fällt.

Für Merz hat das Wahldebakel wohl ebenfalls Folgen: Selbst wenn er im zweiten Durchgang gewählt wird, ist seine Position als Kanzler schon jetzt deutlich geschwächt.

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