Bürgerantrag knapp abgelehnt: AGB sollen reichen, um Extremisten städtische Einrichtungen zu verwehren
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen reichen, um demokratiefeindlichen Gruppierungen die Anmietung oder Nutzung städtischer Einrichtungen verwehren zu können – dies ist die mehrheitliche Überzeugung des Starnberger Stadtrats, der sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Antrag aus der Bürgerversammlung vom 6. Mai befasste.
Starnberg – Der damals eingebrachte Antrag hatte eine Satzung im Sinn, „die es ermöglicht, die Anmietung oder Nutzung städtischer Einrichtungen Personen, Parteien, Gruppierungen oder Organisationen zu verweigern, wenn diese in Wort oder Tat gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftreten, durch die Veranstaltung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten ist oder zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung rassistische, antisemitische. Menschenfeindliche oder demokratie- und verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet werden.“
Bürgerantrag knapp abgelehnt: AGBs sollen reichen, um Extremisten städtische Einrichtungen zu verwehren
Bürgermeister Patrick Janik, von Haus aus Jurist, lobte zwar die gegenüber einem ähnlichen Vorbringen von 2024 allgemeiner gefasste (nicht nur auf die vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte AfD zielende) Initiative dem Inhalt nach, äußerte jedoch sogleich Bedenken: „Wir haben das bislang nicht auf Parteien angewendet, nur auf Vereine“, so Janik. Er sehe allerdings ein Problem, wenn die Stadt – etwa im anstehenden Kommunalwahlkampf – anderen Parteien die Nutzung (Anmietung) der Schlossberghalle oder des Kirchplatzes erlaube, einer bestimmten Partie jedoch nicht. Er habe „bei alldem Bauchschmerzen“ und befürchte, die Stadt könnte sich vor Gericht eine Niederlage einhandeln, bekannte Janik, der daran erinnerte, sich zu Beginn seiner Amtszeit „schon mal eine blutige Nase geholt“ zu haben, als er der AfD eine Veranstaltung in der Schlossberghalle hatte verweigern wollen. Der Bürgermeister setzte aber hinzu: „Ich bin auch nicht scharf drauf, Extrempositionen in der Schlossberghalle serviert zu bekommen.“
„Schwammige Formulierung“ im Antrag bemängelt
Im Stadtrat wägte man nun die Häupter bei dem heiklen Thema: „Wer kontrolliert das, wer stellt das fest?“, wollte Michael Mignoli (Bürgerliste Starnberg) bezüglich der Bewertung „extremistisch“ und so weiter wissen. Otto Gassner (UWG) bemängelte „schwammige Formulierungen“ in Antrag und Beschlussvorlage und wünschte sich seufzend, einen „vollkommen unabhängigen Bundesverfassungsschutz“, der nicht Gefahr laufe, parteipolitisch instrumentalisiert zu werden. Man könne als Stadt aber auch „den Saal offen verweigern“, so Gassner, „denn man kann für die Demokratie halt manchmal nur etwas tun, wenn’s wehtut.“ Er wisse aber auch nicht so recht, wann eine „Störung der öffentlichen Ordnung“ gegeben sei und wann genau „das Ansehen der Stadt Starnberg“ Schaden nähme?
Zeichen setzen gegen (rechts-)extreme Umtriebe
Johannes Glogger (WPS) befand, deutlich auf die AfD Bezug nehmend: „Wir müssen die aushalten, solange die nicht verboten sind.“ Ludwig Jägerhuber (CSU) räumte ein, dass solche Gruppierungen „für alle demokratischen Parteien ein Dorn im Auge“ seien, doch gebe es seiner Ansicht nach „Besseres als so eine Verbotsklatsche“. Frank Hauser (SPD) sagte: „Bedauerlicher Weise wurde noch immer nicht der Auftrag erteilt, das AfD-Verbot zu prüfen.“ Er wusste sich hierin vom einhelligen Votum auf dem Bundesparteitag der SPD bestärkt, welches zumindest ein solches Prüfverfahren fordert. Franz Sengl (Grüne) sah zwar die juristischen Nöte der Stadt, die verlangten Nutzungsverbote durchzusetzen, sprach sich aber dafür aus, „ein Zeichen zu setzen, dass wir nicht einverstanden sind“ mit (rechts-)extremistischen Umtrieben, die noch dazu im öffentlichen Raum geduldet würden. Fraktionskollegin Ursula Lauer stieß sich an der Verengung der Debatte auf den Begriff „Parteien“ und schlug „Organisationen“ vor. Thorsten Schüler zeigte sich enttäuscht bzw. „gelangweilt“ von der Diskussion, die nun doch wieder im Nichtstun versande.
13:15 Stimmen gegen Antrag aus der Bürgerversammlung
Wie sich abgezeichnet hatte, wurde der Bürgerantrag mit 13 gegen 15 Stimmen abgelehnt: Es hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Handlungsgrundlage ausreichen, um unerwünschte Gäste von der politischen Nutzung städtischer Einrichtungen fernzuhalten. Kleine Randnotiz: Die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Ingo Horn aus Stockdorf wurde kürzlich aufgehoben – die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Horn wegen eines möglicher Weise gefälschten Videos.
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