Landratsamt Oberallgäu warnt vor Wildcamping am Gaisalpsee und Schrecksee

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So ist die schöne Landschaft nicht mehr schön. Wildcamping führt zu vielfältigen Problemen. © Symbolbild: Yuri Arcurs/PantherMedia 36742618

Das Landratsamt Oberallgäu informiert über vermehrt festgestellte Verstöße gegen das Verbot, im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“ zu zelten und zu biwakieren. Besonders am Gaisalpsee und Schrecksee haben sich im diesjährigen Sommer die Verstöße stark erhöht.

Oberallgäu – Nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“ ist das Zelten und Biwakieren im Naturschutzgebiet verboten. Trotz dieser Vorschrift zeigen die Kontrollen, dass immer wieder Besucher dieses Verbot missachten. Häufig wird von den Betroffenen angegeben, dass sie sich in einer Notlage befunden hätten, die das Biwakieren erforderlich gemacht habe. Ein Notbiwak ist in Notfällen zulässig, wenn beispielsweise der Rückweg im Dunkeln nicht möglich ist, jemand verletzt ist oder gesundheitliche Probleme aufgetreten sind. In solchen Situationen ist es wichtig, die Bergrettung zu alarmieren und sich mit minimaler Notfallausrüstung, wie Biwaksack, Jacke, Mütze und Handschuhe, vor Unterkühlung zu schützen.

Viele Probleme durch Wildcamping

Die angetroffenen Ausrüstungsgegenstände, wie Zelt, Schlafsack, Isomatten, Kocher, Geschirr und Lebensmittel, sprechen jedoch oft gegen die Notwendigkeit eines Biwaks und legen nahe, dass die Übernachtung geplant war. Insbesondere der Startzeitpunkt einer Tour nach 16 Uhr deutet auf eine beabsichtigte Übernachtung hin und nicht auf eine unvorhergesehene Notlage.

Landrätin Indra Baier-Müller bedankt sich im Namen des Landratsamtes Oberallgäu bei der ehrenamtlichen Naturschutzwacht und der Polizei für ihre engagierte Zusammenarbeit: „Ihre Tätigkeit als Naturschutzwächter ist für uns und unsere Region von immenser Bedeutung. Wir appellieren an alle Besucher des Naturschutzgebiets, die bestehenden Regelungen zu respektieren und im Notfall die Bergrettung zu kontaktieren, anstatt unrechtmäßig in der Natur zu campen. Nur durch gemeinsames Handeln können wir die einzigartige Schönheit unserer Alpenregion bewahren.“

Informationen zu den Schutzgebieten im Oberallgäu, den geschützten Tierarten, den Regelungen die in den Schutzgebieten gelten und einige Videoclips zur naturverträglichen Freizeitgestaltung gibt es unter: https://www.freiraum-lebensraum.info  

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