In Bayern steht am 8. März 2026 die nächste Kommunalwahl an. Welche Ämter werden vergeben? Wer darf wählen? Wir erklären alles Wichtige.
Bayern – Lange dauert es nicht mehr, bis im Freistaat Bayern wieder ein aus lokaler Sicht bedeutsames Votum ansteht. Am Sonntag (8. März) findet die Kommunalwahl in Bayern statt. Zehntausende Mandate werden dann im Freistaat wieder vergeben. Welche Ämter und Gremien werden gewählt? Was gibt es dabei zu beachten?
Kommunalwahl 2026 in Bayern: Wen und was die Menschen im Freistaat am 8. März wählen
Dass das Votum über die künftige Besetzung der kleinsten politischen Gremien den größten Umfang hat, erscheint paradox: Bei der Kommunalwahl im Freistaat werden ganze 39.500 Mandate vergeben. Die Wähler müssen bis zu vier Stimmzettel ausfüllen. Dabei handelt es sich nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) um:
- die Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters, der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters
- die Wahl der Landrätin oder des Landrats
- die Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder
- die Wahl der Kreisrätinnen und der Kreisräte
Jede Partei und Wählergruppe, die bei der Kommunalwahl für den jeweiligen Posten beziehungsweise das jeweilige Gremium antreten möchte, nominiert einen Kandidaten für das Amt des (Ober-)Bürgermeisters. Gleiches gilt für den Posten des Landrats. Anders ist es bei den Stadt- und Gemeinderäten sowie beim Kreistag: Hier können die Parteien Listen mit Personen nominieren. Deren Länge orientiert sich an der Größe des jeweiligen Gremiums. Ein Beispiel: Münchens Stadtrat hat 80 Sitze. Also darf eine Partei bis zu 80 Namen auf ihre Liste setzen.
Wie wird abgestimmt? Wie viele Stimmen haben die Bürger bei der Kommunalwahl in Bayern?
Gewählt werden die kommunalen Vertreter durch die Anwohner der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise des jeweiligen Landkreises. Bei der (Ober-)Bürgermeister- sowie bei der Landratswahl haben Wähler je eine Stimme. Bürger dürfen also nur neben einen Namen ein Kreuz setzen.
Bayerns Kommunalstruktur im Überblick
Bayern gliedert sich nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums in 2.056 Gemeinden sowie 71 Landkreise. Die gewählten Mandatsträger werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt und übernehmen wichtige Entscheidungsfunktionen in der kommunalen Selbstverwaltung.
Bei der Gemeinde- oder Stadtrats- sowie der Kreistagswahl verfügen die Wähler hingegen über so viele Stimmen, wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Für München etwa bedeutet das: Sie dürfen bis zu 80 Personen ankreuzen, die auf der Liste für den neuen Stadtrat stehen.
Wie viele Stimmzettel ausgefüllt werden müssen, hängt von der Kommune ab. In den 25 kreisfreien Städten in Bayern – dazu zählen neben München etwa auch Nürnberg oder Regensburg – werden keine Landräte und Kreistage gewählt. Es gibt aber auch Sonderfälle, etwa in der Landeshauptstadt: Hier werden neben dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat auch Lokalgremien für die 25 Stadtbezirke, die sogenannten Bezirksausschüsse, gewählt. Dabei handelt es sich um ehrenamtliche Stadtteilvertretungen, die eine Ebene unter dem Stadtrat stehen.
Wie und wann wird am 8. März 2026 bei der Kommunalwahl in Bayern gewählt?
Gewählt werden kann in Bayern auf zwei Arten: direkt an der Urne in den Wahllokalen oder per Brief. Die Wahllokale haben am 8. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte Personen erhalten im Vorfeld eine Wahlbenachrichtigung, in der unter anderem das zuständige Wahlamt der Gemeinde und der jeweils zutreffende Abstimmungsraum sowie Hinweise zur Barrierefreiheit des Abstimmungsraums angegeben sind.
Wer am Wahlsonntag nicht an die Urne treten möchte, kann stattdessen die Briefwahl nutzen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antragsformular dafür aufgedruckt. Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Das StMI empfiehlt, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Donnerstag (5. März) vor der Wahl abzuschicken.
Wer darf bei der Kommunalwahl in Bayern seine Stimme abgeben?
Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl in Bayern nach Angaben des StMI „alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind“. Seit 2019 dürfen demnach auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. So steht es in Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes. Demnach ist der Ausschluss vom Wahlrecht nur „in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre“. Beispiele sind etwa eine Verurteilung zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. einem Jahr wegen Landesverrats, Vorbereitung eines Angriffskrieges, Abgeordnetenbestechung oder Fälschung von Wahlunterlagen.
Bis wann ist mit Ergebnissen der Kommunalwahl in Bayern zu rechnen?
Die Auszählung beginnt am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung wegen der Komplexität etwas länger dauern.
Bei Bürgermeister- und Landratswahlen müssen immer wieder Entscheidungen per Stichwahl getroffen werden. Diese finden in der Regel zwei Wochen nach der eigentlichen Kommunalwahl statt. In Bayern wäre das in diesem Jahr am 22. März. (Quellen: StMI, eigene Recherche) (bes)