Die Kommunalwahl steht 2026 in Bayern an. Die Wähler erhalten dann gleich mehrere Stimmzettel. Wie viele sind es? Und wie sehen sie aus?
Bayern – Bald ist es soweit: In Bayern findet die Kommunalwahl 2026 statt. Am Sonntag (8. März) treten die Wähler im Freistaat wieder an die Urnen – oder setzen ihre Kreuze per Briefwahl. Dabei müssen sie gleich mehrere Stimmzettel ausfüllen. Was ist beim Ausfüllen alles zu beachten?
Kommunalwahl 2026 in Bayern: Wähler erhalten gleich mehrere Stimmzettel – So sind sie aufgebaut
Bei der Kommunalwahl Bayern müssen die Wähler bis zu vier Stimmzettel ausfüllen. Diese sind nach einem bestimmten Prinzip aufgebaut. Der Freistaat Bayern erklärt in seiner Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen dazu, dass für die Stimmzettel weißes oder weißliches Papier verwendet werden soll. „Im einzelnen Stimmbezirk dürfen die Stimmzettel nach Papierart und Farbe nicht voneinander abweichen.“
Für die Gemeinde- oder Stadtrats- sowie die Kreistagswahl werden die Parteien und Wählergruppen als sogenannte Wahlvorschläge nebeneinander auf den Stimmzetteln gelistet. Unter den Namen der Parteien und Gruppierungen stehen die einzelnen Kandidaten der jeweiligen Liste mitsamt ihrer Profession und ihrem Alter. Links daneben finden Wähler jeweils ein Feld. Hier können sie ihre Kreuze setzen – entweder für einzelne Kandidaten oder gleich für eine Partei oder Wählergruppe. Auf diesen Stimmzetteln haben Wähler so viele Stimmen, wie das jeweilige Gremium Sitze hat.
Bei der Bürgermeister- und bei der Landratswahl gibt es nur eine Liste, in der alle nominierten Kandidaten untereinander aufgeführt werden. Hier ist der Aufbau etwas anders: Im linken Feld steht die Partei beziehungsweise Gruppierung, welcher die Kandidatin oder der Kandidat zugehört. Im mittleren Feld folgt der Name der Person mitsamt ihrer Profession und ihrem Alter. Rechts neben jedem Eintrag gibt es ein rundes Feld, für das Kreuzchen. Auf diesen Stimmzetteln haben Wähler jeweils nur eine Stimme.
Besonderheit bei Kommunalwahl: Stimmzettel-Schablonen für sehbehinderte Menschen in Bayern
Für Menschen mit Behinderung gibt es Regelungen, die die Teilnahme an Wahlen ermöglichen sollen. Blinde und sehbehinderte Personen können sich beim Ausfüllen etwa einer Stimmzettelschablone bedienen. Diese sind bundesweit einheitlich aufgebaut. Sie haben „eine ertastbare Kennzeichnung am oberen rechten Rand“, etwa ein eingestanztes Loch, beschreibt das Bayerische Landesamt für Statistik. Dadurch können die Personen selbst erkennen, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist.
Muster der Stimmzettel sollen dafür „unverzüglich nach ihrer Fertigstellung den Selbsthilfeorganisationen der blinden Menschen in Bayern, die ihre Bereitschaft erklärt haben, Stimmzettelschablonen zu erstellen, zur Verfügung gestellt werden“, wie es in der Wahlordnung des Freistaats heißt.
Anzahl der Stimmzettel, die Wähler in Bayern ausfüllen müssen, variiert bei Kommunalwahl in Bayern
Wie viele Stimmzettel Wähler ausfüllen müssen, kann sich je nach Kommune unterscheiden. Anwohner einer Gemeinde, die einem Landkreis zugehört, wählen einen Ersten Bürgermeister, einen Gemeinderat, einen Landrat und einen Kreistag, erhalten also vier Stimmzettel.
In den 25 kreisfreien Städten in Bayern – wie München, Nürnberg oder Regensburg – werden hingegen keine Landräte und Kreistage gewählt. Es gibt aber auch hier Sonderfälle: In der Landeshauptstadt etwa werden neben dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat auch Lokalgremien für die 25 Stadtbezirke, die sogenannten Bezirksausschüsse, gewählt. In München erhalten Wähler also drei Stimmzettel. (Quellen: Wahlordnung des Freistaats Bayern, eigene Recherche) (bes)