Es drohen bis zu fünf Jahre Haft: Diese Pflanze darf keinesfalls in Ihrem Garten stehen
Nicht alle Pflanzen sind auch etwas für den heimischen Garten. Der Anbau einer Pflanze ist sogar illegal und kann zu einer Gefängnisstrafe führen.
München – Frühjahr ist Anbauzeit. Wer einen Garten hat, ist somit aktuell wahrscheinlich damit beschäftigt, diesen mit frischen Blumen und Büschen zu bepflanzen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn einige Pflanzen sollten keinesfalls im heimischen Garten zu finden sein. So drohen für den Anbau invasiver Arten etwa hohe Geldbußen. Noch weit schlimmer fällt die Strafe bei einer anderen Pflanze aus: dem Schlafmohn (Papaver somniferum). Weil dieser unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, drohen hier sogar Gefängnisstrafen.
Anbau von Schlafmohn ist illegal – es gibt jedoch Mohnsorten, die erlaubt sind
„In Deutschland unterstehen die Pflanzen und Pflanzenteile von Papaver somniferum den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften“, warnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einer Mitteilung. Grund dafür ist das in den Pflanzensäften enthaltene Morphin. „Der Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, erlaubnispflichtig, und zwar sowohl bei gewerblicher als auch bei privater Nutzung“, so das Bundesinstitut. Seit dem 1. April dürfen Hobbygärtner hingegen bis zu drei Cannabis-Pflanzen legal und ohne Genehmigung kultivieren.

Wer Schlafmohn ohne Genehmigung in seinem Garten anbaut, verstößt gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) § 29. Wer diesen in höherer Menge produziert, verteilt oder besitzt, muss laut dem Bundesministerium der Justiz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. In weniger schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Es ist jedoch erlaubt, Mohnsorten mit geringem Morphinanteil anzubauen. Dazu gehören die beiden Sommermohnsorten „Mieszko“ und „Viola“ sowie die Wintermohnsorte „Zeno Morphex“, die laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jeweils einen Morphinanteil von unter 0,02 Prozent aufweisen.
Fällt unter das Betäubungsmittelgesetz: Unter diesen Bedingungen kann die Pflanze angebaut werden
Für Mohnarten mit Morphin ist eine Genehmigung der Bundesopiumstelle erforderlich. Die Kultivierung von Schlafmohn wird in Deutschland durch Paragraf 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt. Gemäß diesem ist in bestimmten Fällen eine Genehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich:
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Schlafmohn-Anbau hat in Deutschland Tradition und ist im Aufschwung
Laut Bundesinstitut wurden im Jahr 2016 166 Hektar Schlafmohn in Deutschland mit Genehmigung angebaut. 2021 waren es bereits 1077 Hektar, im Jahr 2022 waren es jedoch mit insgesamt 788 Hektar wieder etwas weniger.
Das Bundesinstitut teilt mit: „Der Anbau von Schlafmohn folgt in Deutschland einer langen Tradition und erfreut sich insbesondere seit 2019 einer wachsenden Beliebtheit“. Dies liegt zum einen an der gestiegenen Nachfrage nach regionalen Produkten und zum anderen daran, dass sich Schlafmohn sowohl konventionell als auch ökologisch sehr gut anbauen lässt.

In der Mitteilung heißt es zudem: „Der Anbau selbst dient in der Regel der Gewinnung von Schlafmohnsamen. Diese werden als Lebensmittel, zum Beispiel in Backwerk, eingesetzt oder zu kaltgepressten Ölen weiterverarbeitet. Auch in vielen Gärten wird Schlafmohn zu Zierzwecken angebaut“.
Vollkommen legal ist hingegen der Anbau von Feigen und Lavendel. Deren Anbau hat in Zukunft einen entscheidenden Vorteil. Wer keinen Garten hat, kann dennoch gärtnern und unter anderem diese fünf Gemüsesorten zu Hause anbauen.