Kein Geld bei Krankheit: Gerichtsurteil kippt Lohn für Tätowierte
Nach Tattoo-Entzündung gibt’s laut Gericht kein Geld mehr: Tätowierte riskieren bei Komplikationen die Lohnfortzahlung zu verlieren im Krankheitsfall.
Tätowierungen sind längst im Mainstream angekommen und für viele ein Ausdruck von Individualität. Doch was passiert, wenn nach dem Stechen Komplikationen auftreten und man krankgeschrieben wird? Gerade im Arbeitsrecht gibt es hier neue Entwicklungen, die für Beschäftigte mit Tattoos wichtig sind. Ein aktuelles Urteil sorgt jetzt für Aufsehen und betrifft mehr Menschen, als viele glauben – was steckt dahinter?
Tattoo-Komplikationen: Kein Lohn bei Krankheit – Gerichtsurteil sorgt für Klarheit
Wer sich ein Tattoo stechen lässt und danach krank wird, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Pflegehilfskraft, die nach einer Tätowierung am Unterarm wegen einer Entzündung mehrere Tage arbeitsunfähig war. Ihr Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung – zu Recht, wie das Gericht entschied.
Die Klägerin argumentierte, dass sie nicht für die Tätowierung selbst, sondern für die nachfolgende Entzündung krankgeschrieben wurde. Sie betonte, dass das Risiko für solche Komplikationen gering sei – nur ein bis fünf Prozent aller Tattoos führen zu Problemen. Der Arbeitgeber sah das anders: Mit dem Tattoo habe die Mitarbeiterin bewusst in eine Körperverletzung eingewilligt und das Infektionsrisiko sei nicht Teil des normalen Krankheitsrisikos.
Gericht: Selbstverschulden bei Tattoo-Entzündung – Was Arbeitnehmer wissen müssen
Das Gericht stellte klar: Wer sich tätowieren lässt, nimmt mögliche Komplikationen billigend in Kauf. Die Arbeitsunfähigkeit sei selbst verschuldet, weil die Entzündung eine vorhersehbare Folge der Hautverletzung durch das Tattoo sei. Damit handelt es sich nicht um eine „normale“ Krankheit, für die der Arbeitgeber zahlen muss. Besonders brisant: Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen – das Urteil ist damit rechtskräftig.
Was bedeutet das Urteil für andere Arbeitnehmer mit Tattoos?
Das Urteil betrifft nicht nur Pflegekräfte, sondern alle Beschäftigten, die sich während ihrer Freizeit tätowieren lassen. Wer wegen Komplikationen nach einer Tätowierung ausfällt, muss damit rechnen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt zu bekommen. Arbeitgeber können sich künftig auf dieses Urteil berufen und die Lohnfortzahlung verweigern. Darauf sollten Arbeitgeber bei zunehmender Wärme achten: Was Chefs bei Sommerhitze im Job für Sie tun müssen.
Tattoo-Trend und Arbeitsrecht: Was Betroffene jetzt beachten sollten
Trotz des Trends zu mehr Individualität am Arbeitsplatz zeigt das Urteil, dass private Gesundheitsrisiken nicht automatisch auf den Arbeitgeber abgewälzt werden können. Arbeitnehmer sollten sich vor einem Tattoo über mögliche Folgen informieren und das Risiko einer Komplikation einkalkulieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant den Termin am besten vor dem Urlaub oder an freien Tagen. Auch interessant: Wieso einige Regionen in Deutschland nun Trinkwasser rationieren.