Rechtsextremes Magazin: Bundesverwaltungsgericht kippt "Compact"-Verbot

Vor knapp einem Jahr hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die "Compact-Magazin GmbH" und ihr komplettes Print- und Onlineangebot verboten und aufgelöst. Kurz darauf im August hatten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig das Verbot in einem Eilverfahren teilweise vorläufig ausgesetzt, weil Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestanden.

Bundesgericht hebt Verbot für „Compact“-Magazin auf

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot jetzt aufgehoben. Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Das Bundesverwaltunsgericht hat das Verbot des rechtsextremen «Compact»-Magazins vorläufig aufgehoben. (Archivbild)
Eine Ausgabe des «Compact»-Magazins (Archivbild) Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Beobachtung durch Verfassungsschutz 

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. 

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des „Compact“-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks. 

Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zuständig

Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind - oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für „Compact“ sind.