Reaktionen zum „Compact“-Verbot - Verleger kritisieren „schwerwiegenden Eingriff“ in Pressefreiheit - auch Jurist zweifelt

 

Jurist zweifelt an „Compact“-Verbot: „Totaler Blick ins Ungewisse, wie die Gerichte entscheiden“

Juristen bezweifeln, ob die Entscheidung vor Gericht Bestand haben wird. Benjamin Lück, Rechtsanwalt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch, es sei „ein totaler Blick ins Ungewisse, wie die Gerichte entscheiden“. Er gehe fest davon aus, dass die Betreiber rund um den Herausgeber Jürgen Elsässer sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr setzten.

Faeser nutzte für das Verbot das Vereinsgesetz, nachdem der Staat Vereine und auch Unternehmen verbieten darf, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Lück merkte aber an, dass das Vereinsrecht nicht zu hundert Prozent auf Presseunternehmen passe: „Medien genießen einen besonderen grundrechtlichen Schutz. In den Verbotsgrundlagen im Vereinsgesetz findet sich keine Regelung, die sagt, dass ein Verein, der Presseerzeugnisse herausgibt, nur unter besonders hohen Voraussetzungen verboten werden darf.“

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte sich differenziert zum Verbot geäußert. Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV, ging im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zwar davon aus, dass das Bundesinnenministerium sauber gearbeitet habe, und sieht bei „Compact“ die Schwelle zum Extremismus überschritten. Pressesprecher Hendrik Zörner weist in einem Beitrag auf der DJV-Webseite aber darauf hin, dass es für ein Verbot mehr brauche als die Ausführungen in der Pressemitteilung des Innenministeriums.

Grünen-Vorsitzender Nouripour befürwortet Faesers Entscheidung

Zuspruch erhielt Faeser unter anderem von den Grünen. Der Parteivorsitzende Omid Nouripour schrieb auf der Plattform X: „Es ist absolut richtig, dass das BMI dieses antisemitische und rassistische Medium verbietet.“ Medienstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sagte: „Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und umfasst völlig zu Recht einen großen Schutzbereich.“ Wenn sie allerdings dafür missbraucht werde, in einer aggressiv-kämpferischen Weise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen, noch dazu in einer aggressiv-kämpferischen Weise, seien ganz klar Grenzen überschritten.

Zustimmung kam auch aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) sagte dem „Nordkurier“: „Ein Medium, in dem Monat für Monat gegen die parlamentarische Demokratie agitiert und Hass auf Minderheiten geschürt wird, ist in Deutschland nicht akzeptabel.“ Es wäre falsch, das Verbot in irgendeiner Weise mit Zensur in Verbindung zu bringen.