Mit dem neuen Jahr beginnt auch der neue Wehrdienst. Ab Mitte Januar sollen die ersten Fragebögen an junge Frauen und Männer herausgehen – was man wissen muss.
Berlin – Am 1. Januar tritt das Gesetz in Kraft: Ab Mitte Januar sollen die ersten Briefe eintrudeln – der neue Wehrdienst startet. Die Bundeswehr will jungen Menschen die ersten Fragebögen ab Mitte Januar zuschicken, teilte das Verteidigungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. „Unsere Planungen sehen vor, dass wir rund 650.000 Personen eines Jahrgangs anschreiben. Pro Monat wären das zirka 54.000 Personen.“
Ende Dezember nahm das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes im Bundesrat die letzte Hürde: Es sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Das Prinzip der Freiwilligkeit gilt jedoch weiter.
Neuer Wehrdienst ab 2026: Bundeswehr sendet Fragebögen an junge Männer und Frauen
Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 werden ab 2026 einen Fragebogen erhalten. Ziel sei es, ein umfassendes Lage- und Datenbild über die Bereitschaft der jungen Generation zu erhalten und die Wehrerfassung und -überwachung wieder aufzubauen, wie dpa unter Berufung auf das Verteidigungsministerium berichtet: „Für die Musterung werden perspektivisch 24 Musterungszentren und acht große Karrierecenter mit Assessment zur Verfügung stehen.“
In dem Fragebogen werden persönliche Auskünfte wie Geschlecht, Gesundheit, Fitnesszustand, Bildungsabschlüsse, Fahrerlaubnis und die Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt. Männer müssen den Bogen nach einem Monat beantworten – junge Männer, die das nicht tun, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können nach wiederholter Aufforderung mit einer Geldbuße belegt werden. Für Frauen ist auch die Auskunft freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll dann die Musterung wieder zur Pflicht werden. Praktisch wird sie aber erst später greifen.
Neuer Wehrdienst: Merz will spätestens 2027 Zwischenbilanz ziehen
Ziel des neuen Wehrdienstes ist es, die Bundeswehr-Truppenstärke bis zum Jahr 2035 von derzeit rund 184.000 Soldatinnen und Soldaten auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Ob Freiwilligkeit mit Blick auf das Ziel ausreicht, sollen Zwischenbilanzen zeigen. Das Gesetz sieht keine Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht vor, öffnet aber eine Tür: Zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht – sollte die angestrebte Personalstärke nicht erreicht werden.
Einen festen Überprüfungstermin gibt es nicht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will aber bis „spätestens im Jahr 2027“ Bilanz ziehen, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Für einen Übergang zu einer Bedarfswehrpflicht bräuchte es dann ohnehin ein neues Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Auch der Wehrbeauftragte Henning Otte sprach sich jüngst für eine Zwischenbilanz spätestens im Jahr 2027 aus: Dann müsse „eine grundlegende Entscheidung getroffen werden, ob wir den freiwilligen Ausbau weiter wie geplant verfolgen können oder ob doch eine Wiedereinführung der Wehrpflicht erforderlich sein wird“. (Quelle: dpa, AFP) (pav)