Es ist der nächste Anlauf: Die Gemeinde Oberammergau zieht einen Verkauf von Wellenberg-Teilflächen in Erwägung. Der Bürger soll aber zuvor abstimmen.
Würde man eine Chronik über den Wellenberg schreiben, sie würde ein ordentlicher Schinken werden. Mit einigen Kapiteln auf vielen, vielen Seiten. Wohl kaum ein Schwimmbad weit und breit kann eine derart bewegte Geschichte vorweisen wie das in Oberammergau. Rekord-Defizite, zahlreiche Ideen und noch mehr Entscheidungen – von den Ortspolitikern wie Bürgern. Die sollen am 29. Juni nun einmal mehr an die Urne treten und diesmal über einen Flächenverkauf zur Ansiedlung eines hochwertigen Hotels abstimmen. Doch erst muss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch (9. April) den Weg ebnen für ein Ratsbegehren.
Ein Votum der Bevölkerung einzuholen, hatte die Gemeinde auch im Rahmen des Bieterverfahrens vorgesehen, das in einem Erbbaurechtsvertrag hätte münden sollen, also ohne ein Areal zu veräußern. Dazu kam es aber nie. Diese Investorenlösung scheiterte im Frühjahr 2024. Der Wunsch, eine Bademöglichkeit für die Öffentlichkeit zu schaffen sowie ein Wellnesshotel zu beheimaten, steht im Gemeinderat aber nach wie vor hoch im Kurs. Nur tritt jetzt der Fall ein, den Bürgermeister Andreas Rödl (CSU) seit dem herben Schlag im vergangenen Jahr postuliert: An einem Grundstücksverkauf würde kein Weg vorbeiführen. Deshalb richtet sich nun der Fokus auf eine zirka 15.000 bis 20.000 Quadratmeter große Fläche des östlichen Wellenberg-Areals. Inklusive Herzstück: Gebäude samt Sportbecken. „Es geht darum, einen Grundsatzbeschluss vorzuschlagen, um die Entwicklung eines Schwimmbades denkbar zu machen“, sagt Rödl.
Umfangreiche Altlasten in Kiesgrube
Diesen Bereich zu veräußern, mag für viele überraschend kommen. Zum einen, weil der erste Vorstoß im April 2024 im Gemeinderat baden ging. Zum anderen konzentrierte sich die Kommune deshalb zuletzt darauf, Teilflächen der Kiesgrube abzutreten. Was eine Mehrheit im Gremium fand. Allerdings kristallisierte sich ein Problem heraus: Das aktuelle Bodengutachten zeigte, dass die Altlasten deutlich umfangreicher sind als angenommen. Die Entsorgungskosten würden einen Großteil der Verkaufseinnahmen auffressen. „Es bleibt fast nichts übrig für eine Investition“, betont Rödl. Der Knackpunkt. Denn die Kommune verfolgt das Ziel, mit dem Erlös ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern. Das Geld soll in eine Freibademöglichkeit auf dem verbleibenden gemeindeeigenen Gelände fließen.
Ein Anliegen, das sich in der bereits ausformulierten Fragestellung des Ratsbegehrens nicht widerspiegelt. „Mir wäre das lieb gewesen“, betont der Bürgermeister. Der Verkauf darf aber formal nicht damit verknüpft werden, mit dem Geld ein Bad zu verwirklichen. Das ergaben Gespräche mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes. „Es wäre peinlich geworden“, sagt Rödl, „wenn wir ein Ratsbegehren machen, das rechtlich nicht sicher ist.“
Erst fällt der Grundsatzbeschluss
Die Nachfrage von Interessenten an den Wellenberg-Flächen ist vorhanden, bestätigt der 39-Jährige. Gerade an jenen, die zur Wahl gestellt werden sollen. Konkrete Konzepte dafür fehlen. Dafür hätte man das Prozedere anders gestalten müssen. „Einfacher wäre es, ein fertiges Konzept vorzulegen und darüber abzustimmen zu lassen“, erklärt Rödl. Nur spielen die Anbieter nicht mit. Sie müssten hohe Summen investieren, ohne zu wissen, ob sie zum Zug kommen. „Das macht keiner mehr.“ Also läuft das Ganze nach einem anderen Schema ab: Grundsatzbeschluss, Ausschreibung, Vorstellung der Konzepte, Kür des Siegerentwurfs, Votum des Gemeinderats. Der Vorteil dabei: Die Kommune kann sich ein Hintertürchen offen halten. Sie muss nicht verkaufen, wenn kein Modell die Erwartungen erfüllt.
Kommt‘s Ende Juni zum Wahlgang, dürfte Spannung geboten sein. Am Wellenberg hängen Emotionen. Ob der Gemeinderat ein deutliches Signal sendet und einstimmig votiert, ist dagegen zu bezweifeln. Ein Indiz: Die PWG schreibt auf ihrer Facebook-Seite vom „Schlussverkauf in öffentlicher Sitzung“.