Kosten für die Pflegeversicherung: Millionen zahlen potenziell zu viel

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Zahlreiche Menschen in Deutschland könnten seit einer neuen Regelung zu hohe Pflegebeiträge zahlen. Ein einfacher Check kann Klarheit schaffen.

Bremen – In Deutschland ist eine Pflegeversicherung unerlässlich. Sie kommt zum Einsatz, wenn Menschen durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig werden. Üblicherweise tragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Kosten der Versicherung zu gleichen Teilen. Dennoch zahlen Millionen von Menschen möglicherweise einen überhöhten Pflegebeitrag.

Bei der Pflegeversicherung gilt es einiges zu beachten. Viele Versicherte zahlen etwa möglicherweise einen zu hohen Beitrag.
Bei der Pflegeversicherung gilt es einiges zu beachten. Viele Versicherte zahlen etwa möglicherweise einen zu hohen Beitrag. © Udo Herrmann/imago

Eine Entlastung für Eltern in Bezug auf den Pflegebeitrag ist vorgesehen

Dies ist auf eine neue Regelung zurückzuführen, die seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist: Für Eltern gelten seitdem unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Diese sind abhängig von der Anzahl der Kinder: Je mehr Kinder, desto geringer ist der zu zahlende Pflegebeitrag. „Eltern mit mehreren Kindern werden somit (...) spürbar entlastet“, so das Bundesministerium für Gesundheit.

Für Eltern beträgt der Beitragssatz maximal 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Kinderlosen liegt er bei vier Prozent des Bruttoeinkommens – also dem Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose. Dieser Zuschlag entfällt nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Versicherten unter 23 Jahre alt sind. Trotz der geringeren Zahlungspflicht für Eltern gibt es einen Bonus, den viele Eltern nicht nutzen.

Kosten für die Pflegeversicherung: Bonus wird nicht automatisch berechnet

Eltern mit mehr als einem Kind erhalten einen zusätzlichen Bonus, der den Beitragssatz senkt. Dies führt dazu, dass mehr Netto ausgezahlt wird. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder werden berücksichtigt. Während das Alter des ersten Kindes keine Rolle spielt, gilt für den Bonus eine erweiterte Regel: Die Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein.

Hier eine Übersicht über die Beitragssätze je nach Anzahl der Kinder:

Anzahl Kinder Beitragssatz
Keine Kinder 2,3 Prozent
Ein Kind 1,7 Prozent
Zwei Kinder 1,45 Prozent
Drei Kinder 1,2 Prozent
Vier Kinder 0,95 Prozent
Fünf oder mehr Kinder 0,7 Prozent
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bonus nicht automatisch berechnet wird. Der Arbeitgeber oder die Pflegekasse müssen über die Anzahl der Kinder der versicherten Person informiert werden. In der Regel erfasst der Arbeitgeber diese Informationen bei der Einstellung. Ob die Anzahl der Kinder tatsächlich berücksichtigt wird, können Sie selbst überprüfen.

Online-Rechner können Aufschluss darüber geben, wie hoch der Pflegebeitrag sein sollte

Im Internet gibt es zahlreiche Beitragsrechner, zum Beispiel auf dem Informationsportal Krankenkassen.de. Hier werden das monatliche Bruttogehalt, die Anzahl der Kinder und deren Alter abgefragt. Der Rechner ermittelt dann den Beitragssatz, den Sie zahlen müssen. Stimmt dieser nicht mit dem Wert auf Ihrer Gehaltsabrechnung überein, sollten Sie Ihren Arbeitgeber oder die Pflegekasse kontaktieren.

Sollte sich herausstellen, dass falsche oder unvollständige Informationen über Ihre Kinder vorliegen, müssen diese korrigiert oder ergänzt werden. Wie die AOK mitteilt, gibt es vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein vereinfachtes Nachweisverfahren: Es muss lediglich das Kind und dessen Geburtstag gemeldet werden. Geburtsurkunde und weitere Dokumente sind normalerweise nicht erforderlich.

Bei Überzahlungen für die Pflegeversicherung erfolgt eine Rückerstattung

Wenn festgestellt wird, dass zu viel Pflegebeitrag gezahlt wurde, wird das Geld automatisch zurückerstattet. Ein Antrag auf Rückerstattung ist nicht erforderlich. Allerdings wird das Geld nicht auf einmal erstattet, sondern von den zukünftigen Pflegebeiträgen abgezogen, bis der Betrag ausgeglichen ist.

Im Jahr 2025 könnte der Pflegebeitrag steigen. Es wird sogar über eine Kostenbeteiligung der Pflegebedürftigen diskutiert. Gleichzeitig wird auch die Abschaffung der Rente ab 63 in Erwägung gezogen. Es gibt aber Möglichkeiten, dennoch früher in Rente gehen zu können. (tt)

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