55-Euro-Knöllchen vor der eigenen Garage: Autofahrer platzt vor Wut – „Frechheit!“

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Vor der eigenen Garage, aber halt auch auf dem Gehweg: Für diesen Park-Verstoß zahlt ein Autofahrer aus Düren 55 Euro. © Screenshot/Facebook

Ein Autofahrer erhält ein Knöllchen für das Parken vor seiner eigenen Garage. Der Fall wirft im Netz Fragen auf, andere berichten von ähnlichen Vorfällen.

Düren – Falschparken oder das Fehlen eines gültigen Parkscheins kann bei der Rückkehr zum Fahrzeug schon mal eine kostspielige Überraschung und viel Ärger bedeuten. Ein Autobesitzer in Düren war jedoch besonders erstaunt, als er ein Knöllchen erhielt, obwohl er vor seiner eigenen Garage geparkt hatte. Welche Geldstrafe wird also für welche Verkehrsverstöße verhängt?

Autofahrer erhält Knöllchen für das Parken vor seiner eigenen Garage

Ein Facebook-Nutzer berichtet, dass er in kurzer Zeit zwei Strafzettel in Düren erhalten hat. Er postet Bilder, auf denen sein Auto mit geöffneter Heckklappe vor seiner eigenen Garage zu sehen ist. Verärgert schreibt er: „Wer vom Ordnungsamt ist für die Knöllchen zuständig? Der sollte auf jeden Fall noch mal eine Schulung machen. Es ist eine Frechheit. Vor zwei Monaten bekommen wir ein Knöllchen vor unserer eigenen Garage von 55 Euro. Und gestern parken wir auf einem Parkstreifen und bekommen eine Knolle von 20 Euro.“

Viele Nutzer finden die Situation in den Kommentaren amüsant. Eine Frau berichtet von einer ähnlichen Erfahrung: „Das gleiche Problem hatte ich auch, habe vor der Garage geparkt.“

Falschparken vor der eigenen Garage? Der Bußgeldkatalog legt fest, wie viel welcher Parkverstoß kostet

Aber was hat es mit dem 55-Euro-Knöllchen auf sich? Wer wie viel zahlen muss, wird in Deutschland durch den offiziellen Bußgeldkatalog geregelt. Städtische Ordnungshüter bewerten und dokumentieren die Situation vor Ort. Die Grundlage dafür ist eine umfangreiche Liste, die online eingesehen werden kann. Dort wird genau festgelegt, wie viel welcher Parkverstoß kostet. Am günstigsten kommt man mit zehn Euro davon, wenn man:

  • Weniger als fünf Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
  • Über Schacht­­deckeln
  • In verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
  • Im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
  • Vor einem abge­senkten Bord­stein
  • Außerorts auf einer Vor­fahrts­straße
  • Innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot

parkt. Das teuerste Vergehen ist das Parken in der zweiten Reihe, wenn dabei eine Sachbeschädigung entsteht. Hier werden 110 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Falschparken lohnt sich also nicht.

Knöllchen vor der eigenen Garage: Der Knackpunkt ist der Gehweg

Zu den 55 Euro, die in dem Facebook-Beitrag erwähnt wurden, gibt es eine einfache Erklärung, die auch eine zweite Kommentatorin liefert: „Da aber das Hinterteil vom Auto ein Stück rausguckte (ungefähr wie jetzt bei Ihnen auf dem Bild), musste ich die 55 Euro bezahlen und bekam leider auch kein Recht, denn ich habe ja den Fußgängerweg behindert. Das Auto muss komplett an die Garage ran oder in die Garage. War ich sauer!“.

Laut Bußgeldkatalog kostet das Parken auf einem Geh- oder Radweg 55 Euro. Diese Einschätzung wurde offenbar in beiden Fällen getroffen, da der hintere Teil des Autos auf den Gehweg ragte, obwohl das Fahrzeug eigentlich vor der eigenen Garage stand. (jh)

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Информация на этой странице взята из источника: https://www.hna.de/verbraucher/auto-strafzettel-parken-knoellchen-fahrer-55-euro-vor-eigener-garage-bussgeld-zr-93145502.html