Stiller Feiertag vor Ostern – Was darf man am Karfreitag in Bayern?

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Der Karfreitag (29. März) ist in Bayern ein stiller Feiertag. An diesen Tagen gelten ganz besondere Regelungen. Was man am Karfreitag nicht darf.

Bayern - Der Freitag vor Ostern, Karfreitag, ist ein stiller Feiertag. Christen gedenken an diesem Tag dem Sterben Jesu am Kreuz, daher sind mit diesem Tag nach Gründonnerstag im christlichen Bayern strenge Regeln verbunden. Für diese stillen Feiertage gelten also ganz besondere Verbote – festgehalten sind diese im Bayerischen Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage, kurz: Feiertagsgesetz.

Palmsonntag in Baden-Württemberg
Karfreitag ist ein stiller Feiertag im christlichen Bayern – hier gelten einige Sonderregelungen. © Thomas Warnack/dpa

Keine Sport- oder anderen Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag

Grundsätzlich gilt für Feiertage in Bayern, dass all das verboten ist, was die Feiertagsruhe in irgendeiner Weise stören könnte. Für stille Feiertage – also auch den Karfreitag (29. März) – sind zusätzlich Sportveranstaltungen verboten, sowie Unterhaltungsveranstaltungen aller Art. Eine Ausnahme regelt das Feiertagsgesetz: Erlaubt sind Veranstaltungen, „wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist“. Außerdem hat die bayerische Regierung ein generelles Tanzverbot für stille Feiertage, also auch den Karfreitag, ausgesprochen – gerade letzteres sorgt immer wieder für heftige Diskussionen.

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Karfreitag: Die Tanzflächen müssen leer bleiben

Tanzflächen aller Art müssen an stillen Feiertagen leer bleiben, informiert die Stadt München. Zwar ist es für Clubs, Diskos und Bühnen theoretisch möglich, an stillen Feiertagen zu öffnen, allerdings müssen sie „ihr Programm dem Tag anpassen“, schreibt die Stadt München. Auch ist es möglich, an den meisten Stillen Feiertagen bis 2 Uhr nachts „reinzufeiern“. Danach dürfen Clubs offen bleiben, müssen aber die Musik leiser drehen und die Leute von der Tanzfläche holen.

In Clubs und Bars bleibt es also leise, viele sperren gar nicht erst auf – so wie Supermärkte, die am Karfreitag gänzlich geschlossen bleiben müssen. Eine Ausnahme gilt hier lediglich für Bäcker (dürfen drei Stunden öffnen) und Geschäfte und Läden innerhalb von Flughäfen und Bahnhöfen.

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