Bank- und Kontovollmacht: So sorgen Sie für geregelte Finanzen
Mit einer Verfügungsvollmacht für Bankgeschäfte können Sie für den Fall der Fälle Ihre Bankangelegenheiten einer Vertrauensperson übergeben. Welche Arten von Vollmachten es gibt und wie Sie eine Kontovollmacht richtig erteilen.
Vollmachten können Sie entweder für all Ihre Bankgeschäfte (Bankvollmacht) oder nur für ein bestimmtes Konto (Kontovollmacht) erteilen. Zu unterscheiden ist die Konto- oder Bankvollmacht von der allgemeinen Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht auf die Bankgeschäfte begrenzt, sondern umfasst sämtliche Lebensbereiche der Vollmachtgeber – beispielsweise die Vertretung gegenüber Behörden und Ärzten oder Wohnangelegenheiten.
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Wichtig: Obwohl eine Vorsorgevollmacht in der Regel die finanzielle Vertretung durch die bevollmächtigte Person ermöglicht, wird sie von vielen Sparkassen und Banken mitunter nicht akzeptiert. Eine zusätzliche Bankvollmacht ist also sinnvoll.
In unserem Vorsorge-Ratgeber finden Sie zertifizierte Formulare für eine Konto- und Bankvollmacht. So sind Sie im Fall der Fälle bestens vorbereitet und abgesichert.
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So erteilen Sie eine Bank- und Kontovollmacht
Für das Erteilen von Konto- oder Bankvollmachten sowie deren Inhalt gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Als Kontoinhaber können Sie sämtliche Details frei regeln und Vollmachten entweder auf bestimmte Konten, Wertpapierdepots und Transaktionen begrenzen oder in einer Generalvollmacht für sämtliche Bankgeschäfte festlegen. Zudem können Sie Ihre Vollmacht nur für eine oder für mehrere Personen ausstellen.
Wichtig: Ehepartner sind keine gesetzlichen Vertreter des jeweils anderen Partners und daher nicht automatisch berechtigt, auf dessen Konten zuzugreifen – egal, ob dieser stirbt oder anderweitig die Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann. Auch Verheiratete sollten also für diesen Fall vorsorgen und eine Kontovollmacht beim jeweiligen Geldinstitut erteilen. Eine Ausnahme sind hier lediglich sogenannte Gemeinschaftskonten.
Haben Sie Konten bei verschiedenen Banken oder Sparkassen, für die eine Vollmacht gelten soll, lohnt sich der Gang zum Notar. Mit einer notariellen beglaubigten generellen Banken- und Kontovollmacht brauchen Sie keine extra Vollmacht für jedes Kreditinstitut.
Eine Vorlage zur Verfügungsvollmacht für Bankgeschäfte finden Sie in unserem Vorsorge-Ratgeber: HIER können Sie den Ratgeber als PDF downloaden.
Arten von Bank- und Kontovollmachten
Vollmachten für Bankgeschäfte unterscheiden sich vor allem darin, für welche Zeiträume sie gelten sollen: zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst im Todesfall der Vollmachtgeber. In der Praxis sind folgende drei Typen gängig:
Transmortale Bankvollmacht: Diese ist zeitlich unbegrenzt, beginnt ab Erteilung zu Lebzeiten und gilt über den Tod hinaus. Mit einer transmortalen Bankvollmacht können Sie Ihren Nachkommen beispielsweise die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten erleichtern. Sie wird in Deutschland am häufigsten erteilt.
Prämortale Bankvollmacht: Sie ist zeitlich begrenzt, gilt ausschließlich zu Lebzeiten und erlischt automatisch beim Tod des Vollmachtgebers. Sinnvoll sind prämortale Bankvollmachten bei mehreren Erben, um mögliche Erbstreitigkeiten zu verhindern.
Postmortale Bankvollmacht: Diese wird erst nach Ihrem Tod als Vollmachtgeber wirksam. Zu Lebzeiten behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Bankgeschäfte und erleichtern es Erben gegebenenfalls, das Erbe aufzuteilen, da diese nicht auf die Ausstellung des Erbscheins warten müssen. Das Erbrecht selbst wird mit postmortalen Bankvollmachten nicht beeinflusst.
Vorsorge-Tipp: Die Alternative zur Kontovollmacht
Eine mögliche Alternative zur Kontovollmacht kann ein sogenanntes Gemeinschaftskonto sein. Dieses lohnt sich beispielsweise für Paare und Eheleute – aber auch für Geschäfts- und Wohngemeinschaften.
Checkliste Vollmachten erstellen
- Bank- und Kontovollmachten sollten Sie ausschließlich einer Vertrauensperson erteilen.
- Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden – entweder formlos oder mit entsprechendem Formular / Vordruck.
- Formulieren Sie die Details einer Vollmacht so präzise wie möglich und geben Sie an, für welchen Zeitraum diese gelten soll.
- Vollmachten sind nur gültig, wenn Kontoinhaber und Bevollmächtigte diese gemeinsam unterschreiben.
- Bewahren Sie Originale der Vollmachten gut auf oder lassen Sie diese gegebenenfalls notariell beglaubigen.