Bundestagswahl in Deutschland: Erst- und Zweitstimme – so funktioniert die Wahl

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Alle vier Jahre findet in Deutschland in der Regel die demokratische Wahl des Deutschen Bundestags statt. Wie funktioniert die Bundestagswahl? Was ist die Erst- und Zweitstimme? Eine Anleitung.

Am 23. Februar 2025 wird zum 21. Mal der Deutsche Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und denen das Wahlrecht nicht von einem Richter oder einer Richterin aberkannt wurde.

2025 sind das zur Bundestagswahl etwa 59,2 Millionen Menschen. 

Bundestagswahl in Deutschland

Ein Stimmzettel zur Bundestagswahl
Ein exemplarischer Stimmzettel für die Bundestagswahl. © Sven Hoppe

In Deutschland ist es entweder möglich, am Wahltag persönlich vor Ort in Wahlurnen zu wählen, oder per Briefwahl. Die Briefwahl muss extra beantragt werden.

Alle Wahlberechtigten sollten bis spätestens 2. Februar ihre Wahlbenachrichtigung von der jeweiligen Gemeinde per Post zugeschickt bekommen. Der Zettel sollte bei der persönlichen Stimmabgabe mitgebracht werden, er enthält alle wichtigen Informationen zur eigenen Person sowie zum Ablauf der Wahl. Im Brief ist auch die Information enthalten, wie Briefwahl beantragt werden kann. 

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Erst- und Zweitstimme: So funktioniert die Stimmabgabe

Die Wahl an sich umfasst bei der Bundestagswahl in Deutschland zwei Kreuze. Einmal darf über die sogenannte Erststimme, dann über die Zweitstimme entschieden werden. 

Die Erststimme wählt eine*n Kandidat*in aus dem eigenen Wahlkreis – Deutschland ist in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt. Jede Partei darf eine*n eigene*n Kandidat*in aufstellen, es ist aber auch möglich, unabhängig von einer Partei zu kandidieren.

Das Direktmandat

Die Gesichter der jeweiligen Kandidat*innen könnten von den Wahlplakaten im Umkreis der eigenen Wohnung bekannt sein, häufig treten die Personen auch bei Wahlkampfveranstaltungen vor Ort auf und präsentieren sich in den Wochen vor der Wahl. 

Auf dem Wahlzettel sind die Kandidat*innen mit Name, Partei, Beruf und Wohnort aufgelistet - eine*r davon ist dann auszuwählen per Kreuzchen. Damit ist dann das sogenannte Direktmandat gewählt. Wer in einem Wahlkreis am meisten Stimmen bekommt, erhält das sogenannte Direktmandat und zieht als Abgeordnete automatisch in den Bundestag ein.

Am Ende stehen damit also 299 Bundestagsabgeordnete entsprechend der Wahlkreise fest – und jede Region des Landes ist damit im Bundestag vertreten. 

Die Zweitstimme

Das zweite Kreuzchen entscheidet am Ende darüber, welche Partei wie viele Abgeordnete im Bundestag stellen darf, also über die Mehrheitsverteilung. Welche Partei darf wie viele Sitze belegen. Deshalb sind auf dem Wahlzettel in diesem Fall keine Namen aufgelistet, sondern alle Parteien, die in den Deutschen Bundestag einziehen wollen.

Bedingung dafür, dass sie überhaupt Abgeordnete am Ende schicken dürfen, ist, dass sie bei der Wahl mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen (oder drei Wahlkreise) erreichen. 

Gewinnt eine Partei beispielsweise 30 Prozent der Zweitstimmen, darf sie auch 30 Prozent aller Abgeordneten stellen. Die entsprechende Partei muss dann zunächst ihre Direktkandidaten in den Bundestag schicken und dann die restlichen, ihr zustehenden Plätze mit Kandidat*innen besetzen, die vorab auf der sogenannten Landesliste aufgezählt wurden.

Die Parteien legen vor der Wahl selbst fest, wer auf die Liste kommt und in welcher Reihenfolge die Personen aufgelistet werden, denn wer zuerst genannt wird, darf auch zuerst in den Bundestag einziehen. 

Deutscher Bundestag

2025 wird der Deutsche Bundestag nach der Bundestagswahl aus 630 Abgeordneten bestehen. 299 davon ziehen über die Erststimme, das Direktmandat ein, der Rest über die Zweitstimme.

Briefwahl

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen muss beantragt werden. Der Antrag zur Briefwahl kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde des Hauptwohnortes oder formlos schriftlich, etwa per E-Mail, gestellt werden und muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Das letztmögliche Einwurfdatum für den Wahlbrief ist Donnerstag, 20. Februar.

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