Ein Arbeitsgericht hat einer schwangeren Personalmanagerin eine Entschädigung von mehr als 21.000 Pfund (etwa 25.000 Euro) zugesprochen, nachdem ihr Chef sie entlassen und mit lachenden Emoticons verspottet hatte. Das berichtet die "Daily Mail".
Mahnaz Rezvani arbeitete für eine Gesundheitsorganisation im schottischen Glasgow und fühlte sich nach ihrer Entlassung und der "gefühllosen" Reaktion ihres Chefs "hoffnungslos".
Die "Daily Mail" berichtete, dass dieser seine Meinung über ihre Weiterbeschäftigung aufgrund ihrer Schwangerschaft geändert habe. Im Gegensatz dazu wurden zwei nicht schwangere Frauen weiterbeschäftigt. Nachdem sie im August 2023 von ihrer Schwangerschaft erfahren hatte, bat er sie im September um den Schlüssel zu ihrem Büro. Als sie antwortete, dass sie weiterhin beschäftigt sei, reagierte er mit einer Nachricht voller lachender Emojis.
Schwangere Personalleiterin erhält Schadensersatz nach Kündigung
„Er bestreitet nicht, dass sie entlassen wurde oder dass ihre Schwangerschaft eine Rolle gespielt hat“, sagte die Arbeitsrichterin laut "Daily Mail". Diese Emojis hätten Rezvani besonders verzweifelt gemacht.
Rezvani fand schließlich eine neue Stelle, klagte aber erfolgreich gegen ihre Entlassung und die Diskriminierung aufgrund ihrer Schwangerschaft. Sie erhielt eine Entschädigung in Höhe von 21.681 (etwa 25.700 Euro) Pfund.
Kündigungsverfahren in Großbritannien im Vergleich zu Deutschland
Das Kündigungsverfahren in Großbritannien unterscheidet sich deutlich von dem in Deutschland und ist stark formalisiert. Grundsätzlich endet ein Arbeitsverhältnis mit der Kündigung, unabhängig von deren Rechtmäßigkeit.
Der Arbeitnehmer kann jedoch wegen ungerechtfertigter oder vertragswidriger Kündigung Klage erheben. Nach dem Employment Rights Act 1996 ist für eine Klage eine Beschäftigungsdauer von mindestens zwei Jahren erforderlich. Ausnahmen gelten für Kündigungen im Zusammenhang mit gesetzlichen Schutzrechten, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Damit eine Kündigung als gerechtfertigt anerkannt wird, muss der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund nachweisen und die entsprechenden Verfahrensvorschriften einhalten. Kündigungen aufgrund der Inanspruchnahme von Schutzrechten durch schwangere Frauen gelten als ungerechtfertigt.
Junge Mutter wird auf Intensivstation gekündigt
Ein ähnlicher Fall wie der in Schottland ereignete sich jüngst in den USA. Marissa Hughes aus Dallas verlor ihren Job bei einem Babybekleidungsunternehmen, nachdem sie ein Frühgeborenes adoptiert hatte, das auf der Intensivstation behandelt werden musste. Wie der "Mirror" berichtet wollte Hughes aus der Ferne arbeiten, aber das Unternehmen zeigte kein Verständnis und entließ sie, nachdem sie nur zwei Wochen remote arbeiten durfte.
Nach einem öffentlichen Aufschrei entschuldigte sich die Geschäftsführerin in zwei Videos und lobte Hughes als „fantastische Frau“ mit „dem größten Herzen“. Außerdem bot sie ihr an, sie weiter zu bezahlen und sie auf ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzuversetzen, sobald sie dazu bereit sei.