Straße durch parkende Autos verengt – wer hat jetzt Vorfahrt?

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Einige Vorschriften im Straßenverkehr sind auch den erfahrensten Autofahrern ein Rätsel. Der ADAC klärt bei einer unsicheren Vorfahrsregel auf.

München – Wie sich Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen zu verhalten haben, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Grundlegende Verkehrsregeln sollten den meisten Autofahrern bekannt sein, andere sorgen für Stirnrunzeln.

Regeln im Straßenverkehr: Wer hat an einer Fahrbahnverengung Vorfahrt?

In Innenstädten sind trotz Bestrebungen, den Verkehr beruhigen zu wollen, nach wie vor viele Autos unterwegs. Vor allem in Nebenstraßen kann es dann schon mal zu Situationen kommen, in denen parkende Autos die Straße verengen. Oft ist die Fahrbahn aber derart schmal, dass zwei sich entgegenkommende Autos nicht gleichzeitig passieren können. Wer an dieser Stelle Vorfahrt hat, ist in Paragraf 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt: „Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder an einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.“

Parken auf beiden Seiten Autos, ist die Straße überaus eng. Fahren dann zwei Autos aufeinander zu, muss die Vorfahrt geklärt werden. © INSADCO/Imago

Schwieriger wird die Regelung der Vorfahrt, wenn auf beiden Straßenseiten Autos parken. Problematisch ist die Situation vor allem dann, wenn auf einer Seite durchgehend Hindernisse stehen. Sind auf der einen Seite durchgehend Autos geparkt, darf der Fahrer auf dieser Straßenseite gar nicht erst daran vorbeifahren, wenn ein anderes Auto von vorne kommt, erklärt Clubjurist Bernd Gstatter vom ADAC. „Er muss warten und den Gegenverkehr kommen und durchfahren lassen.“ Immer wieder ergeben sich Fragen hinsichtlich der Vorfahrtsregeln auf deutschen Straßen.

ADAC erklärt: Autofahrer müssen sich langsam aneinander vorbei tasten

Nicht in jeder Situation können Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer erkennen und einsehen, ob eine Straßenseite durchgehend zugeparkt ist. Ebenfalls möglich ist, dass auf beiden Seiten mehrere Lücken zwischen den parkenden Autos entstanden sind. Das ist unter anderem auch durch Feuerwehreinfahrten oder Grundstückseinfahrten möglich. Wie der Clubjurist Gstatter erzählt, „können dann beide Fahrer anfahren, bis ihnen die Möglichkeit zum Ausweichen bleibt.“

Vorrang hat der Autofahrer, der die Engstelle deutlich zuerst erreicht. Erreichen Sie die Engstelle auf Ihrer Straßenseite also vor dem Autofahrer der Gegenseite, dürfen Sie fahren – der andere Autofahrer muss Platz machen. Kommen beide Autofahrer gleichzeitig an der Engstelle an, müssen sie sich verständigen und eine Lösung finden. Ärgerlich wird es dann, wenn das nicht geschieht und es dadurch sogar zu einem Sachschaden kommt.

Deshalb gilt immer der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Paragraf 1: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird. Halten sich beide Fahrer nicht daran und ein Schaden entsteht, wird dieser in der Regel aufgeteilt: „Wenn keinem Fahrer ein höheres Verschulden nachgewiesen werden kann, haften beide Fahrer dann zur Hälfte für den entstandenen Schaden“, erklärt auch der Anwalt Tom Louven gegenüber bild.de. Auch andere Vorfahrtsregeln sind nicht jedem Autofahrer klar. (rd)

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