Die Kürzung von privaten Renten ist rechtswidrig, urteilte der BGH. Davon könnten Millionen Versicherungsverträge betroffen sein. Ein Überblick darüber, wie Sparer jetzt vorgehen sollten.
Karlsruhe – Versicherungen dürfen Renten nicht einfach einseitig kürzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2025 eine Regelung in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt, mit der eine Versicherung sich einseitig das Recht zum nachträglichen Herabsetzen des Rentenfaktors eingeräumt hatte. Das Urteil könnte auch für Verträge anderer Anbieter Folgen haben – und für viele Sparer hohe Nachzahlungen bedeuten.
Urteil zur Riester-Rente und Co.: BGH stellt sich auf Seite der Verbraucher
In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Die umstrittene Klausel sah vor, dass die Allianz die Rente kürzen kann, wenn aufgrund von vorher nicht absehbaren Umständen die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend stark sinkt.
Diese Regelung habe Verbraucherinnen und Verbraucher aber unangemessen benachteiligt, entschied der vierte Zivilsenat in Karlsruhe. Denn: Es fehle an einer Verpflichtung des Versicherers, den Rentenfaktor später wieder zu erhöhen, falls die Umstände, die zu der Kürzung führten, wegfallen. Die Vereinbarung sei daher unwirksam. Die Allianz darf sich nicht auf sie berufen.
Einseitige Rentenkürzung: Welche Sparer sind betroffen?
Nach Angaben der Versicherung könnten von dem nun rechtskräftigen Urteil Rentenverträge betroffen sein, die von Juli 2001 bis einschließlich 2006 abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen Verträgen sei die beanstandete Regelung nicht enthalten, sagte ein Sprecher.
Der Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch über die Verträge der Allianz hinaus von Bedeutung ist. Das Urteil betreffe viele Riester-, Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge großer Anbieter. Laut Vorstand Stephen Rehmke könnten rund eine Million Verträge betroffen sein, die bis Mitte der 2010er-Jahre angeboten und bei denen Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden. Betroffene sollten ihre Verträge prüfen und rechtliche Beratung einholen.
Urteil könnte viel Geld bringen – was Sparer tun sollten
Eine rechtliche Grundlage durch das BGH-Urteil haben nun erst einmal Kunden der Allianz mit einer Riester-Fondspolice, die von der nun für unwirksam erklärten Kürzungsklausel betroffen sind. Sie können von ihrem Versicherer fordern, bereits vorgenommene Kürzungen rückgängig zu machen oder die Rentenhöhe entsprechend anzupassen, schreibt das Ratgeberportal Biallo.
Aber auch Kunden anderer Versicherungsunternehmen sollten ihre fondsgebundenen Policen überprüfen lassen. Enthält ihr Vertrag eine vergleichbare Klausel wie bei der Allianz, können sie ebenfalls versuchen, ihren Versicherer zur Rücknahme von Rentenfaktor-Kürzungen zu bewegen. Die Verbraucherzentralen haben dafür auch einen Musterbrief zur Verfügung gestellt. Ob die Versicherung aber die Kürzungen zurücknimmt oder man erst einmal vor Gericht ziehen muss, ist noch offen.
Häufig hoher Streitwert von über 20.000 Euro – Verjährung droht
Das Ratgeberportal anwalt.de empfiehlt, angesichts des hohen Streitwerts von häufig über 20.000 Euro und der komplexen Zinsberechnung bei Rückforderungen einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder für Versicherungsrecht einzuschalten. Das Portal warnt auch, dass Betroffene sofort handeln sollten, da eine Verjährung drohen könne. Demnach verjähren Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Quellen: Biallo, Verbraucherzentrale, anwalt.de, dpa