Richter wird deutlich: Angeklagter „dumm wie Brot“ - und ohne Führerschein unterwegs

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Weil er zum wiederholten Mal ohne Führerschein erwischt worden war, musste sich ein 33-jähriger Geretsrieder vor dem Amtsgericht verantworten. © Frank Rumpenhorst

Weil er immer wieder ohne Führerschein unterwegs war, stand ein Geretsrieder vor Gericht. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - und musste sich einiges anhören.

Man könnte meinen, der Mann hätte es drauf angelegt. Zweimal war er bereits binnen kurzer Zeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen verurteilt worden. Jeweils per Strafbefehl, also ohne, dass er hätte vor Gericht erscheinen müssen. Damit war nun Schluss.

Dass der Geretsrieder nur drei Monate nach der letzten Verurteilung im Februar dieses Jahres schon wieder ohne Führerschein am Steuer erwischt worden war, machte für Staatsanwaltschaft und Gericht das Maß voll. In einem kurzen Prozess am Amtsgericht Wolfratshausen wurde der 33-jährige Angestellte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde vom Gericht für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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„Es stimmt so“, bestätigte der Angeklagte, nachdem die nur wenige Zeilen umfassende Anklage verlesen worden war. Am 22. Mai dieses Jahres gegen 9.40 Uhr war der Beschuldigte auf der Adalbert-Stifter-Straße kontrolliert worden. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Seine Fahrerlaubnis war ihm nämlich Ende November 2019 entzogen worden. Seither hatte der 33-Jährige keinen neuen Schein erworben. Dass er bereits zweimal aufgefallen und verurteilt worden war – ohne daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen – wertete die Staatsanwältin als „dickes Minus“. „Es tut mir leid“, erklärte der Anklagte und versicherte: „Ich bin dabei, mein Leben wieder in den Griff zu kriegen.“

Angeklagter soll seinen Führerschein machen - „damit das endlich aufhört“

Richter Helmut Berger fand für das Verhalten des jungen Mannes auf der Anklagebank deutliche Worte: „Meine Güte, dumm wie Brot kann man da nur sagen.“ Er verurteilte den Angestellten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monate, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss der Verurteilte lediglich jeden Wohnortwechsel dem Gericht mitteilen.

Allerhand kuriose und witzige Zitate: Die gab es im vergangenen Jahr wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Unser Gerichtsreporter hat sie gesammelt.

Auf weitere Maßnahmen wie beispielsweise die von der Staatsanwältin beantragte Führerscheinsperre von noch zwölf Monaten verzichtetet das Gericht. Aus gutem Grund: „Er soll seinen Führerschein machen, damit das endlich aufhört“, erklärte der Richter.

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