Cannabis-Plantage hinter Freibad entdeckt: Polizei erwischt Mann auf frischer Tat – Gericht fällt Urteil

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Zwölf erntereife Cannabis-Pflanzen sowie an die 50 Töpfe mit frischen Setzlingen stellte die Polizei im Sommer 2022 auf der Plantage nahe der Eichmühle sicher. © Archiv/AFP

Ein ehemaliger Tölzer (29) ist vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte in der Nähe eines Freibades eine Cannabis-Plantage betrieben.

Bad Tölz/Wolfratshausen – Diese Entdeckung sorgte vor zwei Jahren für Schlagzeilen: Eine Cannabis-Plantage bereicherte im Sommer 2022 die Artenvielfalt im Biotop hinter dem Naturfreibad Eichmühle. Nun musste sich ein damals in Tölz ansässiges Ehepaar wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in hoher Menge vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen verantworten. Der Mann (29) wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro (120 Tagessätze) verurteilt, das Verfahren gegen seine Ehefrau (32) wurde eingestellt.

Prozess um Cannabis-Plantage in Bad Tölz: Angeklagter gesteht vollumfänglich

Anders als bei seiner vorläufigen Festnahme am 27. Juli 2022 – damals hatte er nach Angaben eines Polizisten abgestritten, mit dem Marihuana etwas zu tun zu haben – räumte der Angeklagte nun über seine Verteidigerin den Vorwurf vollumfänglich ein. Alles andere wäre wohl wenig sinnvoll gewesen, nachdem er im Sommer vor zwei Jahren quasi auf frischer Tat erwischt worden war. Ein Mitarbeiter des Landratsamtes hatte die Plantage entdeckt und der Polizei seine Beobachtung mitgeteilt.

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Vier Mitglieder einer zivilen Einsatzgruppe hatten sich daraufhin „ins Schilf gehockt und geschaut, ob jemand vorbeikommt“, erzählte ein ermittelnder Beamter in der Verhandlung. Rund um die Uhr sei die betreffende Stelle im Biotop dann observiert worden, schon am zweiten Tag hatte die Aktion Erfolg. Der Angeklagte habe mehrere Wasserflaschen befüllt, sei zielstrebig zu der Aufzucht gegangen und habe unmittelbar drei zuvor von der Polizei umgestoßene Pflanzen („wir wollten schauen, ob er gleich was macht“) wieder aufgerichtet.

Zwölf erntereife Pflanzen und 50 Töpfe mit Setzlingen in Cannabis-Plantage gefunden

Zwölf erntereife Pflanzen sowie an die 50 Töpfe mit frischen Setzlingen wurden abtransportiert. Die Wohnungsdurchsuchung bei dem Paar förderte weitere Utensilien wie Erde, Dünger, Töpfe, die zu den Pflanzenfunden passten, zutage. Außerdem stellte die Polizei diverse Medikamente und Präparate, „die man gewöhnlich nicht einfach so zu Hause hat“, sicher. Den Verdacht, dass es sich dabei um Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz handeln könnte, hatten die Angeklagten, die damals beide als medizinische Fachangestellte tätig waren, wohl entkräften können.

Jedenfalls spielten die Sachen in der Verhandlung keine Rolle mehr. Die Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass das Cannabis mit Verkaufsabsichten angebaut worden war, ließ sich ebenfalls nicht erhärten. Ihr Mandant leide unter Angststörungen und Depression, die er mit der Droge behandelt habe, erklärte die Verteidigerin. „Er wollte kein unreines Cannabis riskieren, deshalb hat er es selbst angebaut.“

Frau wird gegen Zahlung an Kinderschutzbund freigesprochen – Ihr Mann kommt nicht so günstig davon

Seine Frau habe von der Plantage zwar gewusst, aber sich nicht selbst daran beteiligt. Das Gericht glaubte der jungen Mutter. „Nur weil sie die Ehefrau ist, heißt das nicht zwingend, dass sie mitgegossen und mitgeerntet hat“, erklärte Richter Helmut Berger und stellte mit Zustimmung aller Beteiligten das Verfahren gegen die 32-Jährige gegen Zahlung von 800 Euro an den Kinderschutzbund ein.

So günstig kam der Ehemann nicht davon, weil mit 18,5 Gramm THC-Wirkstoff die nach dem neuen Cannabiskonsumgesetz mit 7,5 Gramm festgesetzte nicht geringe Menge deutlich überschritten war. Er wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt 4800 Euro, verurteilt. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte wegen des Marihuana-Anbaus bereits gravierende soziale Folgen spüren musste – er hatte seine Arbeitsstelle verloren. (rst)

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