Erbschaftssteuerpläne der SPD in der Kritik: Laut Studie wären noch mehr Unternehmen höher belastet

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Das SPD-Konzept für eine neue Erbschaftssteuer ruft in der Wirtschaft kritische Reaktionen hervor. Offenbar wären mehr Firmen betroffen als gedacht.

Berlin – Berlin – Die SPD preschte bereits vor. Am 13. Januar stellte die Regierungspartei ihr Konzept für eine Erbschaftssteuerreform vor. Die nötig werden würde, sollte das Bundesverfassungsgericht in seinem für dieses Jahr erwarteten Urteil die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklären.

Die Erbschafssteuer steht vor einer Reform: Das Konzept der SPD kommt in der Wirtschaft weniger gut an. © Jan Woitas/dpa, IMAGO / Funke Foto Services

Der Plan der Sozialdemokraten mit dem Titel „#FairErben“ sieht unter anderem vor, dass Summen bis zu einer Million Euro grundsätzlich steuerfrei geerbt werden können. Mit einem Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro sollen kleine und mittlere Betriebe geschützt werden. Sehr große Unternehmensvermögen werden künftig progressiv besteuert. Wer Arbeitsplätze sichert, kann die Steuer über 20 Jahre strecken.

SPD-Konzept für Erbschaftssteuer: Laut Stiftung 83.000 Familienunternehmen betroffen

Indem sie sich dem Thema proaktiv annahmen, überraschten die SPD-Politiker um Generalsekretär Tim Klüssendorf augenscheinlich auch die Koalitionspartner aus CDU und CSU, der entsprechend wütend reagierte. Mit dem Vorschlag beschäftigt haben sich derweil bereits Experten aus der Wirtschaft. Scharfe Kritik übt etwa die Stiftung Familienunternehmen und Politik. Diese betont in einer Mitteilung, dass mehr Familienunternehmen von den Steuerhöhungen betroffen wären als bislang angenommen.

Schätzungen der Stiftung auf Basis des Unternehmenspanels beim Forschungsinstitut ZEW zufolge müssten 83.000 Familienunternehmen mit insgesamt 5,2 Millionen Beschäftigten in Deutschland mit höheren Belastungen rechnen. Zuvor war von 44.000 Unternehmen die Rede gewesen. Diese Zahl hatte das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) kurz nach Veröffentlichung des SPD-Konzepts genannt und war dabei angesichts des Freibetrags für Unternehmenserben davon ausgegangen, dass die Erbschaftssteuer für Unternehmen ab etwa zehn Millionen Euro Umsatz relevant werde.

Kritik an SPD-Plan für Erbschaftssteuer: „Beschleunigt den wirtschaftlichen Niedergang“

Das Unternehmenspanel, auf das sich die Stiftung Familienunternehmen und Politik stützt, erfasst laut dieser jedoch auch Auslandseinsätze von Unternehmen, weshalb diese höher bewertet werden. Rainer Kirchdörfer nennt die SPD-Ideen daher „Bauernfängerei“. Der Vorstand der Stiftung moniert: „Die Sozialdemokraten behaupten, nur wenige Betriebe müssten mehr Steuern zahlen. Dabei verschweigen sie, dass die Steuererhöhungen mittlere und große Familienunternehmen träfen, die in ländlichen Regionen oft der größte Arbeitgeber sind.“

Kirchdörfers Befürchtung: „Das SPD-Konzept beschleunigt den wirtschaftlichen Niedergang und es gibt noch mehr Beschäftigungsabbau, vor allem in ländlichen Regionen. Am Ende werden auch die Arbeitnehmer die Zeche zahlen.“

Das IW hatte in seiner Analyse betont, dass über eine Entlastung nachgedacht werde für Unternehmen, die trotz nachlassender Standortqualität nicht das Weite suchen. Mit dem SPD-Plan würden jedoch mittlere und größere Familienunternehmen mit höheren Steuern belastet werden, während der Freibetrag kaum ins Gewicht falle. Denn er sei gemessen am Unternehmenswert zu gering. Deshalb könnte eine Abwanderung von Unternehmen und Arbeitsplätzen noch befördert werden.

Rainer Kirchdörfer steht an einem Rednerpult
Hält die SPD-Pläne für eine Erbschaftssteuerreform für eine „Bauernfängerei“: Rainer Kirchdörfer steht der Stiftung Familienunternehmen und Politik vor. © IMAGO / Mauersberger

Erbschaftssteuerreform: IW hält Abschaffung der Verschonungsregeln für problematisch

Auch die Abschaffung der Verschonungsregeln, dank der viele Unternehmen steuerfrei vererbt werden können, ist dem IW zufolge nicht zu Ende gedacht. Dieses verwies auf den „großen Unterschied, ob Geld frei verfügbar auf dem Bankkonto liegt oder als produktives Kapital langfristig in Maschinen, Gebäuden und Produktionsprozessen gebunden ist“. Würde das Betriebsvermögen stärker besteuert, litten auch Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schreibt zu dem Thema, die Steuerschuld der Unternehmenserben würde sich durch die Abschaffung der Privilegien zwar langfristig um 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent erhöhen, die Mehrbelastung jedoch weitgehend die oberen Vermögensgruppen betreffen. Um die Existenz der Unternehmen nicht zu gefährden, wird zu einer Stundung und Verrentung der anfallenden Steuer auf Unternehmensübertragungen geraten. Die Mehreinnahmen sollten genutzt werden, um die Freibeträge anzupassen.

SPD-Konzept für die Erschaftssteuerreform

eine Million Euro steuerfrei, um Familienerbe zu schützen

Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro, um kleine und mittlere Betriebe zu schützen

sehr große Unternehmensvermögen progressiv besteuern

Unternehmen können Steuer über 20 Jahre strecken, wenn sie Arbeitsplätze sichern

Quelle: SPD

SPD will Reform der Erbschaftssteuer: Belastung sinkt dank Freibetrag

Die Stiftung Familienunternehmen und Politik erwähnt das von der SPD angeregte Ende der Verschonungsregeln ebenso. Zugleich stellt sie fest, dass „mittlere und große Familienunternehmen für Beschäftigung und Wertschöpfung zentral in Deutschland“ seien. Die 500 größten Familienunternehmen in der Bundesrepublik würden über 2,97 Millionen Beschäftigte im Inland verfügen. Das seien mehr als doppelt so viele Arbeitnehmer wie bei den Dax-Konzernen in Streubesitz, die auf 1,08 Millionen kämen.

Die SPD ihrerseits verteidigt ihre Ideen. Wie das Handelsblatt berichtet, stellt die Partei klar, die Steuerlast würde durch den Freibetrag schon deutlich reduziert, da Erbschaftssteuern nur auf den Wert des Betriebs entfallen, der über fünf Millionen Euro liege. Zudem würden die Sozialdemokraten versprechen, die Steuersätze zu senken. Fraktionsvize Wiebke Esdar erwähnte demnach, künftig werde kein Betriebserbe mehr einen Steuersatz von bis zu 50 Prozent in der Spitze zahlen müssen. (Quellen: SPD, Stiftung Familienunternehmen und Politik, IW, DIW, Handelsbatt) (mg)

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