Es drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld: Diese Gartenarbeit darf nur noch bis Freitag erledigt werden
Ab dem 1. März ist eine bestimmte Gartenarbeit verboten – zum Schutz der Tierwelt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.
Kassel – Der Frühling steht bevor: Am 1. März ist meteorologischer Frühlingsanfang. Steigende Temperaturen und mehr Sonnenstunden locken auch Hobby-Gärtner wieder ins Freie. Einige Gemüse-Sorten können schon jetzt ins Hochbeet gepflanzt werden. Doch aufgepasst: Eine Gartenarbeit ist bald verboten.
Nur noch bis Freitag: Diese Gartenarbeit ist ab dem 1. März verboten
Denn laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es untersagt, vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. Lediglich leichte Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung von Trieben oder zur Erhaltung von Bäumen sind erlaubt.

Dabei hat diese Regelung einen besonderen Grund. Dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) zufolge sollen dadurch die Nist- und Brutstätten von Vögeln geschützt werden. Zweige würden die Tiere nämlich vor Beutegreifern schützen. Bei einem starken Rückschnitt könnten die Vögel zudem so stark gestört werden, dass sie ihre Nester aufgeben.
Saftiges Bußgeld droht: Hecke im Garten nur noch bis Freitag schneiden
Wer also noch schnell seinen Garten mit der Heckenschere für den Frühling aufhübschen will, kann dies noch bis Freitag (28. Februar) tun. Danach darf die Hecke nicht mehr kahlgeschoren werden. Ansonsten wird es richtig teuer. Laut Nabu drohen bei dieser Ordnungswidrigkeit bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Auch für einige Pflanzen im Garten droht ein Bußgeld.
Leichte Pflegeschnitte sind zwar erlaubt, aber auch hier müssen Hobby-Gärtner darauf achten, dass sich keine Brutnester in der Hecke befinden. Bevor Sie also zur Heckenschwere greifen, sollten Sie Gebüsche und Sträucher gründlich untersuchen. „Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest sollten am besten nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden“, mahnt der Nabu.
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Die Stadt Köln informiert beispielsweise auf ihrer Webseite, dass auch innerhalb der Schutzfrist größere Rückschnitte möglich sind. Dafür sei aber eine Genehmigung der Naturschutzbehörde notwendig. Das Branchenportal mein-schoener-garten.de empfiehlt aber ohnehin, einen größeren Rückschnitt der Garten-Hecke bereits Mitte bis Ende Februar vorzunehmen. Im Juni könnte dann noch ein leichter Pflegeschnitt folgen. (kas)