Steuerfreie Inflationsprämie kann bis Ende 2024 gewährt werden – bis zu 3.000 Euro zusätzlich vom Arbeitgeber

  1. Startseite
  2. Leben
  3. Karriere

Kommentare

In vielen Unternehmen konnten sich Beschäftigte bereits über eine Prämie zum Inflationsausgleich freuen. Bis zu 3.000 Euro können Arbeitgeber bis zum Jahresende steuerfrei auszahlen.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie, kurz Inflationsprämie, gewähren. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bis zu 3.000 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei im Begünstigungszeitraum als Inflationsprämie zahlen – einmalig oder in mehreren Teilbeträgen. Eine Bedingung ist jedoch, dass das Geld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro

„Zahlreiche Firmen haben bisher Teilbeträge gewährt und den maximalen Betrag von 3.000 Euro bis Ende 2024 pro Mitarbeitenden noch nicht ausgeschöpft“, hatte die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern Ende November mitgeteilt.

Manager mit einem Bündel Geldscheinen
Bis Ende 2024 können Arbeitgeber Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsprämie gewähren. (Symbolbild) © Pond5 Images/Imago

Wer kann eine steuerfreie Inflationsprämie erhalten?

Eine steuerfreie Inflationsprämie können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Website ausführt. Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro auch für mehrere (Teil-) Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum (also bis Ende 2024) gewährt, heißt es weiter. Auch eine Auszahlung beispielsweise in monatlichen Teilbeträgen sei aus steuerlicher Sicht möglich.

Lediglich zusätzliche Leistungen begünstigt

Dagegen gilt: Die Steuerbefreiung findet auf dauerhafte Lohnerhöhungen keine Anwendung, „da der Sinn und Zweck der Regelung darin besteht, Sonderleistungen zu begünstigen“.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job & Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Inflationsprämie 2024: Was gilt bei einem Minijob?

Auch Minijobber können gegebenenfalls von der Prämie profitieren. Hier gilt, wie die Lohi Bayern in ihrer Mitteilung erklärte: „Die Inflationsausgleichsprämie wird zwar zusätzlich zum Verdienst ausbezahlt, aber dem Jahresentgelt in Bezug auf die Verdienstgrenze bei geringfügig Beschäftigten nicht hinzugerechnet.“ Bei mehreren Minijobs könnten Betroffene „aus jedem Beschäftigungsverhältnis die vollen 3.000 Euro Prämie unabhängig voneinander“ bekommen.

Auch interessant

Kommentare