Verbotener Weichmacher in Kinderurin nachgewiesen –erhöht Risiko für Diabetes und Bluthochdruck

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Obwohl der Weichmacher DnHexP seit 2019 verboten ist, wurde er im Urin zahlreicher Kinder nachgewiesen. Eine aktuelle Studie nennt nun die Ursache.

München – Seit 2013 steht der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) in der Europäischen Union (EU) auf der Liste der sogenannten besonders besorgniserregenden Substanzen, da er als fortpflanzungsschädigend gilt. Außerdem wird er mit einem erhöhten Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit in Verbindung gebracht. Seit 2019 ist er in Kosmetik, Lebensmittelverpackungen und Spielzeug verboten.

Laut Experten vom Bundesumweltamt dürfte man den Stoff dementsprechend eigentlich nicht im Körper finden. Trotzdem ist der Weichmacher in vielen Kinderurinproben nachgewiesen worden – und zwar als Stoffwechselabbauprodukt Metabolit MnHexP (Mono-n-hexyl-Phthalat). Für Forschende stellte sich daher die dringende Frage: Wie konnte der verbotene Weichmacher in den menschlichen Organismus gelangen?

Verbotener Weichmacher in Kinderurinproben festgestellt

Phthalate sind chemische Verbindungen, die vor allem als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt werden. Je nach ihrer chemischen Struktur können Phthalate laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aber unterschiedliche gesundheitsschädliche Wirkungen haben, weshalb einige in bestimmten Verbraucherprodukten verboten sind.

In Untersuchungen im Januar 2024 stellten Forschende des Umweltbundesamts (UBA) einen massiven Anstieg des Weichmachers DnHexP fest. Dabei wurden Urinproben von Kindergartenkindern von 2017 und 2018 mit Proben aus den Jahren 2020 und 2021 verglichen. Wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) berichtet, habe sich „der Anteil der belasteten Proben in einem Zeitraum von drei Jahren mehr als verdoppelt“. Nach Informationen des UBA seien die gemessenen Werte aller 750 bisher ausgewerteten Urinproben jedoch unter dem Wert, der ein Gesundheitsrisiko darstelle.

Ein Kind wird mit Sonnencreme eingecremt.
Im Urin zahlreicher Kinder wurde ein weitgehend verbotener Weichmacher nachgewiesen. © Miriam Dörr/ Westend61/ Imago

Weichmacher in Kinderurin: Aktuelle Studie zeigt, woher der schädliche Weichmacher kommt

In einem weiteren Nachweisverfahren wurde in Kinderurinproben von 2023 und 2024 bei 55 Prozent der Proben erneut MnHexP nachgewiesen. Seitdem das Landesamt wiederholt Rückstände gefunden hat, stehen verunreinigte UV-Filter in Sonnencremes im Verdacht, eine mögliche Ursache zu sein.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) und anderen deutschen Bundesländern werden daher seit Anfang 2024 verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sogenannten UV-A-Filtern durchgeführt. Wie die Landesregierung NRW in einer im Februar 2025 veröffentlichten Mitteilung erklärt, bestätigen aktuelle Ergebnisse des Landesamts für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in NRW, dass „der Weichmacher DnHexP aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“.

Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen „teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf“. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit sei die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher.

In der Studienreihe habe man nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut, sondern auch in den Urinproben der Kinder nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. „Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter“, so Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Regelmäßige Überprüfung der Schadstoffbelastung von Kindern

Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel (KiSA-Studie NRW). Umweltminister Oliver Krischer erklärt: „Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle.“

Die Ergebnisse des LANUV zeigen außerdem, dass „bei mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters festgestellt werden konnte, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde“. Dies bestätige, dass die Herstellung von UV-Filtern auch ohne DnHexP-Verunreinigung möglich sei, heißt es in der Mitteilung weiter.

Da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist, seien alle Bewertungen weiterhin vorläufig. Die Landesregierung NRW betont: „Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleite.“ (vw)

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