Altenstadter Doppelmord: Urteil gegen Ehepaar ist gefallen
Im Mordprozess gegen ein junges Ehepaar und dessen Freund um den so genannten „Altenstadter Doppelmord“ wurden am heutigen Donnerstag am Landgericht Memmingen die Urteile gefällt. Das Ehepaar muss wegen „Habgier und Heimtücke“ lebenslänglich hinter Gitter, der Freund wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 10 Monaten wegen „Beihilfe zum Mord“ verurteilt.
Altenstadt/Memmingen – Am 20. Januar diesen Jahres hatte der Doppelmord-Prozess begonnen, gut ein Jahr nach der Tat wurde am Landgericht Memmingen nun das Urteil gesprochen. Für das Gericht war es erwiesen, dass das angeklagte Ehepaar den damals 70-jährigen Vater des Angeklagten und dessen Ehefrau vorsätzlich getötet habe. Die 55-jährige Gattin war mit 44 Messerstichen getötet worden, der Vater durch Ersticken.
Die Angeklagten wollten es danach so aussehen lassen, als habe der Vater zunächst seine Frau und dann sich selbst das Leben genommen. Das Motiv soll die Verhinderung einer Rückabwicklung einer Hausschenkung an den Sohn gewesen sein sowie die Aufteilung des Erbes der Getöteten unter den Angeklagten. Der mitangeklagte Freund des Paares (ein 33-Jähriger aus Albstadt in Baden-Württemberg) soll die Tat billigend in Kauf genommen haben, dem Ehepaar ein Alibi sowie ein Auto gegeben haben und zur Tatzeit sogar das zweijährige Kind des Ehepaars betreut haben.
Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, so dass es keine Überprüfung nach 15 Haftjahren geben wird, wie sonst üblich.
Altenstadter Doppelmord nur vom Sohn begangen? Gericht hält Geständnis für unglaubwürdig
Das vom 38-jährigen Hauptangeklagten vorgelegte „Geständnis“ in Form einer geschlossenen Erklärung, wonach nur er selbst die Tat begangen habe, seine 33-jährige Frau jedoch nur draußen vor dem Haus im Auto gewartet habe, überzeugte weder die Anklage noch das Gericht.
In ihrem Plädoyer betonte die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung eines geplanten Mordes: Das Ehepaar habe sich für die Mordnacht ein Auto geliehen, ein Smartphone ohne registrierte Mobilfunkkarte genutzt und neben einer Schusswaffe auch noch ein Messer mitgenommen. Ein weiteres Indiz: Die Ehefrau habe sich im Internet über Erbfolge-Fragen und die Aufklärung von Mordfällen informiert, so die Staatsanwaltschaft.
Verteidiger beantragten Freispruch für Frau und Albstädter Freund
Die Anwälte des Ehepaars bestritten in ihren Plädoyers am vorletzten Verhandlungstag, dass eine Tötung geplant gewesen sei. Sie plädierten auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge. Die Ehefrau sollte freigesprochen werden, da sie nicht an der Tat beteiligt gewesen sei und sie hätte auch keinen Mord geplant. Auch der wegen Beihilfe Angeklagte sollte nach ihrem Dafürhalten freigesprochen werden. Er sei ein gutmütiger und hilfsbereiter Mensch, der seinem Freund lediglich einen Gefallen getan habe und sich nicht Böses dabei dachte.
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Nun ist das Urteil gefallen, rechtskräftig ist es aber noch nicht.