Kellnerin bittet Chef um Gehaltserhöhung – dann bekommt sie plötzlich kein Geld mehr
Eine 38-jährige Kellnerin in Mödling im südlichen Niederösterreich arbeitete laut "Heute" ein halbes Jahr beschwerdefrei und zufrieden in einem Lokal, bevor sie ihren Chef um eine Gehaltserhöhung bat. Plötzlich bekam sie allerdings gar kein Geld mehr ausbezahlt.
Der Chef hatte ihr die Gehaltserhöhung allerdings nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich per WhatsApp-Nachricht zugesagt. Deshalb wandte sich die Kellnerin an die regionale Einrichtung der Arbeiterkammer in Mödling. Dort riet man ihr, dem Betrieb noch eine schriftliche Nachfrist zur Auszahlung des Lohns zu setzen.
Gastro-Betrieb weigert sich weiter, die Kellnerin zu bezahlen
Als aber wieder nichts geschah, erklärte sie ihren vorzeitigen berechtigten Austritt. Laut AK standen der Frau neben dem offenen Lohn Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Kündigungsentschädigung sowie die Auszahlung von Überstunden zu.
Eine Kündigungsentschädigung steht dem Arbeitgeber im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung, einer frist- oder terminwidrigen Kündigung sowie eines berechtigten vorzeitigen Austritts aus Verschulden des Arbeitgebers zu, erklärt die Wirtschaftskammer Österreich.
"Der Anspruch umfasst sowohl das laufende Entgelt, auf das der Arbeitnehmer während der fiktiven Kündigungsfrist Anspruch gehabt hätte, als auch die anteiligen Sonderzahlungen sowie sonstige Entgeltbestandteile."

Der Fall landetet schließlich vor Gericht. "Durch einen gerichtlichen Vergleich erhielt die Betroffene schließlich mehr als 6100 Euro netto zugesprochen", so der Präsident der Arbeiterkammer Niederöstereich, Markus Wieser laut "Heute".
Was ist die Arbeiterkammer?
Bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), handelt es sich um die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich, wird auf "oesterreich.gv.at" erklärt. "Ihre Aufgabe ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu vertreten und zu fördern." Für Arbeitnehmer ist die Mitgliedschaft in der AK verpflichtend.
Aufgaben der Arbeiterkammer sind unter anderem:
- Beratung und Hilfestellung der Mitglieder
- Teil der Sozialpartnerschaft
- Verbraucherschutz
- Arbeitnehmerschutz
"Als ich verletzt nicht kellnern konnte, sagte mein Chef: Schäm dich!“
Immer wieder berichten Kellner von den harten Bedingungen in der Gastronomie und Auseinandersetzungen mit ihren Chefs. Katharina Neben, eine ehemalige Restaurantfachfrau, berichtete beispielsweise, dass sie oft unverhältnismäßige Überstunden leisten musste.
Bei gesundheitlichen Problemen erfuhr sie zudem wenig Verständnis von ihren Vorgesetzten. In einem Vorfall, als sie mit einer Sehnenscheidenentzündung arbeitete, wies ihr Chef sie mit den Worten "Schäm' dich!" zurecht, nachdem sie ihn über ihre Einschränkungen informierte.