Mit Strand-Bildern fing es an: Geretsrieder hortet tausende Kinderfotos mit eindeutigem Inhalt
Ein 44-Jähriger wurde vom Amtsgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. „Ich habe keine Ahnung wie ich da so tief reinkommen konnte“, sagte er.
Geretsried – Der Angeklagte holte tief Luft, bevor er sich zu den Abscheulichkeiten äußerte, die die Staatsanwältin soeben verlesen hatte. „Das war tatsächlich so und es tut mir im Nachgang auch unheimlich leid“, sagte der 44-jährige Geretsrieder mit stockender Stimme. Er habe „keine Ahnung, wie ich da so tief reinkommen konnte“. Der Familienvater musste sich wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten.
Mit Bikini-Bildern fing es an: Geretsrieder hortet tausende Kinderfotos mit eindeutigem Inhalt
Mehr als 3000 Bilddateien und über 600 Videos, in denen „Mädchen und Jungen sexuelle Handlungen an sich selbst und mit anderen vornahmen“, wie die Staatsanwältin aus der Anklageschrift zitierte, waren bei dem Geretsrieder auf Laptop, Tablet und diversen Handys gefunden worden. Der Bürokaufmann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Grund für die milde Strafe: Der Angeklagte hatte sich gleich nach der Hausdurchsuchung im April vorigen Jahres psychologische Hilfe geholt und nimmt seit Oktober 2022 regelmäßig an einer Gruppentherapie teil, „damit so etwas nicht noch mal vorkommt“, wie er vor Gericht erklärte.
„Er war wie versteinert“: Krip stellt verbotene Videos und Bilder bei Familienvater sicher
„Er hat sehr geschockt reagiert, war wie versteinert“, beschrieb ein Kripobeamter den Zustand des Angeklagten während der Hausdurchsuchung. Der 44-Jährige habe offensichtlich nicht mit dem Auffliegen gerechnet, so der Eindruck des Zeugen. Im Laufe der Durchsuchung habe der Beschuldigte geäußert, „dass in ihm eine Welt zusammenbricht“.
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Mit „Bikini-Bildern“ habe es angefangen, als er noch ein junger Mann gewesen sei, so der Angeklagte. Erst mit Ende 30 habe er angefangen auch kinderpornografische Fotos und Videos anzuschauen. „Anfangs war es Neugier“, stammelte der Mann. Er führte den Satz nicht zu Ende. Von der Vielzahl der Dateien, die er teilweise in passwortgeschützten Ordnern archiviert hatte, sei er selbst überrascht gewesen. „Das ist eine Menge, die wir hier nicht oft haben“, sagte Richter Helmut Berger. Die zwei Schöffinnen rechts und links neben ihm starrten ins Leere des Gerichtssaals, während der Vorsitzende in den Ermittlungsunterlagen einige beispielhafte Bilder von Kindern im Alter zwischen drei und 14 Jahren ansah, die „inhaltlich die ganze Palette abdecken, bis zu schwerstem sexuellem Missbrauch“.
Über Messenger flog der Geretsrieder auf: In einem Gruppenchat kursierten verbotene Dateien
Aufgeflogen waren die Aktivitäten des Geretsrieders, weil er im August 2021 über den Kik-Messenger an einem Gruppenchat beteiligt war, in dem 33 kinderpornografische Bilder in Umlauf gebracht worden waren. Seine IP-Adresse war eine von über 1000, die Strafverfolgungsbehörden in den USA in diesem Chat ermittelt und so das Verfahren in Gang gesetzt hatten. Er habe „mittlerweile selbst den Ekel gefühlt“, den der Anblick solcher Videos und Fotos hervorrufe, berichtete der Mann von seinen Therapiestunden. Auch habe er nie sexuelles Verlangen nach Kindern gehabt, sein Interesse sei „nur beschränkt auf Bilder“ gewesen.
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Wegen Therapie erhält er Bewährung: Geretsrieder wegen Kinderpornografie verurteilt
„Dass Sie sich therapeutische Hilfe geholt haben, ist der einzige Grund, warum wir noch zu einer Bewährung kommen“, so der Richter, nachdem er das Urteil und die Strafe von zwei Jahren Gefängnis verkündet hatte. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert, eine Bewährung wäre dann ausgeschlossen gewesen. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Als Auflage muss der Mann, der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
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