Standorte für Windkraftanlagen im Ebersberger Forst festgelegt – wie die weitere Planung abläuft

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Ebersberg
  4. Hallo Falke

KommentareDrucken

Aufgrund besserer Windverhältnisse rücken den Anlagen tiefer in den Forst © vencav

In Bayern soll die Zahl der Windkraftanlagen steigen – dabei gilt es, die Interessen von unterschiedlichen Akteuren unter einen Hut zu bekommen. Die geplanten fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst sind hierfür exemplarisch

Landkreis Ebersberg - Heftig debattierten die Kreisräte im Umwelt-Ausschuss über die vom Regionalen Planungsverband (RVP) vorgeschlagenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen. Vaterstettens Bürgermeister forderte vom Planungsverband verbindliche Aussagen, inwieweit ausgewiesene Vorranggebiete die Planungshoheit der Kommunen beeinträchtigen können.

„Grundlage für weitere Entwicklung“ - Standorte für Windenergieanlagen im Forst Ebersberg neu bestimmt

Derzeit laufen viele Verfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen parallel. Zum einen sollen gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetzt (WindBG) für die Länder verbindliche Flächenziele festgelegt werden: Zunächst müssen in Bayern 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 als Windfläche ausgewiesen werden, bis 2032 sind es 1,8 Prozent.

Hierzu hat der Regionale Planungsverband München (RPV) für die Region München nun einen Vorabentwurf beschlossen, der die Standorte für Windenergieanlagen festlegt. Insgesamt handelt es sich um 22 ausgewiesene Gebiete, die über die gesamte Region verteilt sind. Wie Landrat Robert Niedergesäß erläuterte, habe der Planungsverband nur größere Flächen in Betracht gezogen, nicht aber jene, die die Kommunen für sich ausgemacht haben.

Aktuell befindet man sich in einem informellen Verfahrensschritt. Später wird jede einzelne Kommune sich insgesamt dreimal im offiziellen Verfahren an der RPV-Ausweisung der Vorranggebiete beteiligen können. Dieses regionale Verfahren erinnert an die Ausweisung von Kiesabbaugebieten.

Ebersbergs Landrat hält an fünf Windkraftanlagen im Forst fest

Die Grünen Kreistagsfraktion unter Thomas von Sarnowski drängte darauf, „dass weiterhin keine Ausschlussflächen für Windenergie durch den Planungsverband definiert werden, da dies massiv in die Windkraftplanungen einzelner Gemeinden eingreift und konkrete Projekte verhindert“. Bei Ausschlussflächen ist die Windenergienutzung kategorisch ausgeschlossen.

Große Befürchtung herrscht im Landkreis, dass der RPV bei Festsetzung des Ebersberger Forstes als Vorranggebiet auch die Möglichkeit eröffnet, eine größtmögliche Anzahl an Windkraftanlage – von 50 Anlagen war einmal die Rede - zu errichten. Hiergegen verwehren sich nicht nur die Grünen. Landrats Robert Niedergesäß will am Beschluss des Bürgerentscheids festhalten.

Die Bayerischen Staatsforsten als Grundeigentümer hatten ja bereits vor längerer Zeit zugesagt, dass die vom Ebersberger Kreistag beschlossenen Kriterien für die Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst im gemeindefreien Gebiet eingehalten und an den Projektträger verpflichtend weitergegeben werden.

Diese Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten wurde inzwischen final abgestimmt und formal von Niedergesäß und den Bayerischen Staatsforsten unterzeichnet. Sie beinhaltet neben der bereits vertraglich geregelten zahlenmäßigen Begrenzung der Windkraftanlagen auf maximal fünf Anlagen nun auch die räumlichen Beschränkungen mit Blick auf den 10-H Abstand sowie die Berücksichtigung der Wasserschutzgebiete, der Wildruhezone und des FFH-Schutzgebiets.

Die Vereinbarung enthält auch die Regelung, dass die Bereiche südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug) für die Bebauung von Windrädern tabu sind. Für Niedergesäß soll die maximale Planungshoheit bei den Kommunen bleiben. Nicht jeder konnte sich dem Kreisgremiumsbeschluss anschließen.

So hielt sich Bürgermeister Ludwig Mauerer, Hohenlinden, zurück, weil er hierzu noch keinen Gemeinderatsbeschluss habe. Leo Spitzauer wünschte, dass sich nicht der Landkreis über die Entscheidungen den Kommunen den Kopf zerbrechen sollte. Mehrheitlich stimmte man dafür, dass der Landkreis in Abstimmung mit den jeweils betroffenen Gemeinden und in Anerkennung der gemeindlichen Planungshoheit die Ausweisung von Vorranggebieten auch außerhalb des Ebersberger Forstes befürwortet.

Der RPV soll die rechtliche Situation bezüglich der möglichen Ausschlusswirkung des 15 Kilometer Abstandes zwischen den Großstrukturen im Süden der Planungsregion bis zur förmlichen Beteiligung genau erläutern. ar

Mit dem „Meine Anzeigenzeitung“-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Meine Anzeigenzeitung“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.

Auch interessant

Kommentare