Heimenkirch/Opfenbach: Abkochanordnung für Trinkwasser

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Im Zweckverband Wasserversorgung Heimenkirch-Opfenbach ist das Trinkwasser geringfügig bakteriologisch belastet. © Symbolbild: panthermedia/eduardkraft

Nach den Starkregenfällen in jüngster Zeit wurde in Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch-Opfenbach eine geringe bakteriologische Belastung nachgewiesen.  Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, das für den Verzehr bestimmte Trinkwasser vorsorglich abzukochen.

Heimenkirch/Opfenbach – Durch die Starkregenfälle sind die Stände der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch-Opfenbach stark angestiegen. In dieser Situation können – durch den schnellen Zustrom – Keime in die Brunnen gelangen. Aus Erfahrung wurde Anfang der Woche eine Probe zur Analyse gegeben. Diese hat eine geringe bakteriologische Belastung der Brunnen bestätigt. Zusammen mit dem Gesundheitsamt am Landratsamt Lindau wurde eine Chlorung des Wassers festgelegt. Diese begann am Mittwochabend.
Um möglichst alle Risiken auszuschließen, ist das für den Verzehr gedachte Trinkwasser bis auf Weiteres abzukochen.
Über die Entwicklung und den Verlauf der Maßnahmen wird auf der Homepage der Gemeinde Heimenkirch informiert.

Abkochanordnung

Die Maßnahmen wie Chlorung der Wassergewinnung, Spülung des Verteilungsnetzes und Kontrolluntersuchungen nehmen Zeit in Anspruch. Deshalb wird das Abkochen des Trinkwassers angeordnet.

  • Leitungswasser sollte nur abgekocht getrunken werden
  • für die Zubreitung von Speisen sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden
  • zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ebenfalls nur abgekochtes Wasser verwenden
  • Abkochen: Das Wasser sollte einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
  • für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser noch genutzt werden

kb

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