Bußgeld droht: Diese Führerscheine verlieren 2025 ihre Gültigkeit
Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.
München – Es gibt derzeit noch zahlreiche Fahrer, die mit einem Führerschein aus Papier unterwegs sind. Allerdings wird bis 2033 die Gültigkeit aller Papier-Führerscheine aufgehoben. Daher ist es notwendig, dass alle Inhaber diese nach und nach gegen die neuen Kartenformate austauschen. Das betrifft alle Führerscheine der Klasse Drei, die bis zum 31. Dezember 1998 in Grau, Weiß oder Rosa ausgestellt wurden. Aber auch bestimmte Jahrgänge von Scheckkarten-Führerscheinen sind davon betroffen. Wer sich nicht an diese Regelung hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Nächste Frist kommt: Millionen Führerscheine müssen bis 2025 umgetauscht werden
Wie der ADAC bekannt gibt, betrifft diese Änderung etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Sie alle müssen sukzessive umgetauscht werden.
Bei den Papier-Führerscheinen bestimmt das Geburtsjahr des Fahrers, welche Frist für den Umtausch gilt. Einige dieser Fristen sind bereits abgelaufen. Als Nächstes sind die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später an der Reihe, ihre Fahrerlaubnis in das aktuelle Format umzutauschen. Für sie gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2025 – bis dahin muss der neue Führerschein vorliegen.
Die Umtauschfristen für die Jahrgänge mit Papier-Führerschein:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953-1958 | 19. Juli 2022 |
1959-1964 | 19. Januar 2023 |
1965-1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Der Umtausch des Führerscheins in das Kartenformat ist obligatorisch. Das bedeutet: Wer nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Format unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Es wird eine Verwarnungsgebühr von 10 Euro erhoben, unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw- oder Motorradführerschein handelt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Straftat.

Meine news
Umtausch betrifft auch einige Besitzer von Kartenformat-Führerscheinen
Wer bereits einen Führerschein im Kartenformat besitzt, der bis 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ebenfalls umtauschen. Hierbei wird nach dem Ausstellungsdatum gerechnet. Dabei ist wichtig, dass ein spezielles Häkchen bei der Klasse CE 79 gesetzt wird. Wer dies versäumt, verliert die Fahrerlaubnis: „Tut man dies nicht, darf man [nur noch] Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5 Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann max. zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat“, so der ADAC. Personen, die 50 Jahre oder älter sind, benötigen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung und die Klasse wird auf fünf Jahre befristet.
Diese Umtauschfristen gibt es für Personen mit Karten-Führerschein:
Ausstellungsdatum | Umtauschfrist |
---|---|
1999-2001 | 19. Januar 2026 |
2002-2004 | 19. Januar 2027 |
2005-2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2014 | 19. Januar 2033 |
Umtausch auch online möglich – Verbraucher benötigen einige Dokumente
Unabhängig davon, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde, darf man weiterhin fahren – eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich. Lediglich der Führerschein selbst muss umgetauscht werden. Um den Umtauschprozess reibungslos zu gestalten, sollte man bei der Beantragung direkt die richtigen Unterlagen dabei haben. Benötigt werden der alte Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument, wie Reisepass oder Personalausweis. Zudem ein biometrisches Passfoto und eine Bestätigung über das Sehvermögen. Die Kosten für den Umtausch liegen je nach Ort zwischen 25 und 30 Euro.
In vielen Orten ist dieser Umtausch mittlerweile auch online möglich. Die benötigten Unterlagen sind dieselben wie bei einem Besuch beim Amt. Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf dem Service-Portal Baden-Württemberg. (jh)
Auch interessant
Kommentare
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir erweitern den Kommentarbereich um viele neue Funktionen. Während des Umbaus ist der Kommentarbereich leider vorübergehend geschlossen. Aber keine Sorge: In Kürze geht es wieder los – mit mehr Komfort und spannenden Diskussionen. Sie können sich aber jetzt schon auf unserer Seite mit unserem Login-Service USER.ID kostenlos registrieren, um demnächst die neue Kommentarfunktion zu nutzen.
Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Danke für Ihr Verständnis!