600 Euro aufwärts: Urlaubsland verhängt saftige Bußgelder – Das können Autofahrer tun

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In Spanien können Verkehrsverstöße ein kleines Vermögen kosten. Mit einem einfachen Trick zahlen Autofahrer aber nur die Hälfte des Bußgeldes.

München – Sonne, Strand und Knöllchen: Wer in Spanien mit dem Auto unterwegs ist, sollte besser auf der Hut sein. Denn hier drohen saftige Bußgelder, durch die der Traumurlaub zum Albtraum wird. Bei besonders schweren Verkehrsverstößen müssen Autofahrer über 600 Euro blechen. Es gibt jedoch einen Trick, mit dem nur die Hälfte des Bußgeldes fällig wird. Um die Strafe ganz zu umgehen, sollten sich Autofahrer mit den Verkehrsregeln vor Ort vertraut machen.

Bußgeld kann teuer werden: Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Autofahrer in Spanien

Im ganz Spanien gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch fest installierte Radargeräte kontrolliert werden. Laut dem Mobilitätsmagazin von Bußgeldkatalog.org wird durch Verkehrsschilder mit der Aufschrift „radares“ auf die Blitzer hingewiesen. Gut zu wissen: Deutsche Autofahrer bekommen keinen Punkt in Flensburg, wenn sie die Geschwindigkeit übertreten, so der ADAC. Das Punktesystem gilt nur bei Verkehrsverstößen, die in Deutschland begangen werden.

Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten:

  • Wenn es nur eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen gibt, innerorts bis zu 20 km/h
  • Wenn es nur eine Fahrspur pro Fahrtrichtung gibt, innerorts bis zu 30 km/h
  • Wenn es zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung gibt, innerorts bis zu 50 km/h
  • Auf Straßen mit vorhandenem Seitenstreifen von 1,50 Metern, außerorts bis zu 90 km/h
  • Auf Straßen mit vorhandenem Seitenstreifen von mehr als 1,50 Metern, außerorts bis zu 100 km/h
  • Auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung bis zu 120 km/h

Verkehrsverstöße in Spanien So viel Bußgeld müssen Autofahrer abtreten

Nach Informationen des ADAC wird in Spanien generell zwischen leichten, schweren und sehr schweren Verstößen unterschieden. Während bei der leichten Kategorie meist ein Bußgeld von etwa 100 Euro fällig wird, beispielsweise wegen eines Parkverstoßes, werden „sehr schwere Zuwiderhandlungen“ mit 600 Euro aufwärts sanktioniert. Bei wiederholten Verstößen oder zusätzlicher Gefährdung der Verkehrssicherheit kann das Bußgeld um 30 Prozent erhöht werden.

Verstoß Bußgeld nach spanischem Bußgeldkatalog
Parkverstoß bis 200 Euro
20 km/h zu schnell ab 100 Euro
Über 50 km/h zu schnell ab 600 Euro
Rotlichtverstoß ab 200 Euro
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes ab 200 Euro
Handyverstoß ab 200 Euro
Alkohol am Steuer ab 500 Euro

Rabatt von 50 Prozent auf Bußgeld: Mit diesem Trick sparen Autofahrer in Spanien

Der ADAC gibt einen wertvollen Tipp, mit dem Autofahrer nicht das volle Bußgeld bezahlen müssen: „Der Betroffene erhält einen Rabatt von 50 Prozent auf die Bußgeldforderung, wenn er sofort oder innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bezahlt.“ Schnell sein lohnt sich also. Die Bezahlung der Bußgelder erfolgt in Spanien per Überweisung. Die Bankdaten müssen meist telefonisch bei der zuständigen Behörde erfragt werden.

Ein Kontrolleur vergibt ein Knöllchen am Hafen von Palma de Mallorca.
Egal ob falsch geparkt oder Alkohol am Steuer – in Spanien werden saftige Bußgelder fällig. Mit einem Trick können Autofahrer Geld sparen. (Symbolbild) © Schoening/Imago

Allerdings kann es sich lohnen, den Bescheid kritisch zu prüfen und gegebenenfalls einen Einspruch einzulegen. Laut ADAC ist das in Spanien nach 20 Tagen möglich, wenn der volle Bußgeldbetrag eingefordert wird. Gegen diesen Bescheid können Autofahrer dann innerhalb von weiteren 20 Tagen Einspruch einlegen. Wohin dieser geschickt werden muss, ergibt sich in der Regel aus dem Bußgeldbescheid. Aber Achtung: Der Einspruch muss auf Spanisch verfasst werden.

Das Verkehrsunternehmen weist darauf hin, dass nicht bezahlte Bußgelder in Spanien hierzulande vollstreckt werden können. Dafür ist dann das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Mittlerweile kann auch das in der Schweiz verhängte Bußgeld in Deutschland leichter einkassiert werden. Ohne erfolgreichen Einspruch muss das Knöllchen also in jedem Fall bezahlt werden. Zudem erhöht sich der Betrag, wenn der Bescheid nicht in den genannten Fristen bezahlt wird. (cln)

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