Dringender Gummibärchen-Rückruf: Bundesamt warnt vor Koma durch Fliegenpilz-Gift

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Für ein bestimmtes Gummibärchen-Produkt gibt es aktuell einen Rückruf. Die Fruchtgummis enthalten Fliegenpilz-Gift. © © Montage

Einen Rückruf seitens des BVL gibt es aktuell für eine Süßigkeit. Die Gummibärchen enthalten einen gefährlichen, psychoaktiven Giftstoff.

München – Erhältlich ist das vom Rückruf betroffene Produkt, soweit bisher bekannt, ausschließlich im Onlinehandel. Eine Packung Muscimol Gummies enthält lediglich zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm Muscimol pro Stück in sich. Denn Muscimol ist ein psychoaktives Gift, das unter anderem in Fliegenpilzen vorkommt und dessen Verzehr schwere Folgen haben kann. Aus diesem Grund warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ausdrücklich vor dem Produkt.

Eiliger Gummibärchen-Rückruf: Bundesamt warnt vor Fliegenpilz-Gift – für Kinder besonders gefährlich

Auf lebensmittelwarnung.de warnt das BVL vor den potenziellen Nebenwirkungen des Produkts. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konsum die Psyche „tiefgreifend beeinflussen“ kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Kinder die Gummibärchen irrtümlich für gewöhnliche Süßigkeiten halten und sie essen.

Das Gift des Fliegenpilzes hat eine Wirkung, die der von Alkohol ähnlich ist. Laut dem Drogenlexikon von drugcom.de setzt diese Wirkung innerhalb von 30 Minuten bis zu zwei Stunden nach dem Verzehr ein und äußert sich wie folgt:

  • Gefühl von Schläfrigkeit oder Dämmerzustand
  • Gestörte Raumwahrnehmung und Zeitgefühl
  • Halluzinationen
  • Farbige Scheinbilder
  • Erhöhte Geräuschempfindlichkeit
  • Euphorie
  • Gefühl der Schwerelosigkeit
  • Aber auch: Angst- und Panikgefühle

Eine Überdosierung kann zu einer Vergiftung führen. Neben Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und Durchfall können schwerere Fälle auch Muskelzuckungen, Verwirrtheit, Bauchschmerzen und Erregungszustände hervorrufen. Im schlimmsten Fall könnte dies sogar zu Bewusstlosigkeit oder einem Koma führen, warnt drugcom.de. Darüber hinaus „besteht die Gefahr, dass die Verarbeitung des Erlebten sowohl während der Wirkung als auch nach dem Rausch misslingt und zu psychischen Problemen führt.“

Hier noch einmal alle Informationen des Rückrufs im Überblick:

Produktbild der wegen enthaltenem Fliegenpilz-Gift zurückgerufenen „Muscimol Gummies“ Gummibärchen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor diesen Gummibärchen. Sie enthalten Fliegenpilz-Gift. © DCM Manufaktur GmbH
Produkt Muscimol Gummies
Mindesthaltbarkeitsdatum Kein Datum angegeben (stattdessen: Verwendungsdauer nach der Öffnung 6 Monate)
Hersteller Elevated Enterprises s.r.o.
Inverkehrbringer DCM Manufaktur GmbH
Verpackungseinheit 2 Gummibärchen pro Packung

Rückruf von Gummibärchen mit Fliegenpilz-Gift: Muscimol ist keine kontrollierte Substanz

Diese Risiken sollten ausreichend sein, um von den psychoaktiven Gummibärchen Abstand zu nehmen. Muscimol ist jedoch nicht illegal. Das Gift des Fliegenpilzes fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wie chemie.de informiert.

Es ist auch möglich, das Pilzgift unbeabsichtigt zu sich zu nehmen, da es neben dem Fliegenpilz auch im Pantherpilz vorkommt. Dieser kann leicht mit einigen Speisepilzen verwechselt werden. Daher ist beim Pilzesammeln besondere Vorsicht geboten. (sp)

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