Familie muss eine Woche vor Abreise plötzlich Hotel in Türkei räumen

Birgit aus Österreich reiste mit ihrem Mann und zwei Kindern in die Türkei in den Urlaub. Die Familie landete am 12. Juni in Antalya und bezog das gebuchte Hotel im Ferienort Side an der südlichen Mittelmeerküste der Türkei. Nach einer Woche war die Erholung vorbei. 

Die Familie wurde aufgefordert, das Hotel unverzüglich zu räumen, obwohl sie noch eine weitere Woche gebucht hatten. „Heute“ erzählt ihre Geschichte.

Familie muss plötzlich Hotel in Türkei räumen: Streit zwischen Hotelbetreiber und Eigentümer

Alle Gäste mussten das Hotel schnell verlassen und in ein anderes Hotel umziehen. Bei der Auswahl konnten sie nicht mitreden, Rückflugangebote gab es keine. „Es musste alles sehr schnell gehen", so Birgit gegenüber „Heute“. 

Trotz der Komplikationen entschied sich die Familie, die verbleibende Zeit an der türkischen Riviera zu verbringen. Wie sich später herausstellte, war der Grund für die Räumung ein Streit zwischen dem Hotelbetreiber und dem Eigentümer.

Urlaub
Statt Erholung hatte eine Familie Stress im Türkeiurlaub (Symbolfoto). Getty

Rauswurf aus gebuchtem Hotel: Diese Möglichkeiten gibt es

  • Vertragliche Rechte: Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Buchungsvertrags, um festzustellen, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben. Wenn das Hotel keinen gültigen Grund für Ihre Entfernung hat, könnte es gegen den Vertrag verstoßen haben.
  • Rückerstattung: Fordern Sie eine Rückerstattung der nicht genutzten Übernachtungen und holen Sie sich zusätzliche Kosten zurück, die Ihnen durch den Umzug in ein anderes Hotel entstehen könnten.
  • Begründung des Hotels: Lassen Sie sich die Begründung für den Rausschmiss schriftlich geben. Wenn das Hotel eine berechtigte Sorge hat (z. B. Störung anderer Gäste), sollten Sie dies prüfen und angemessen darauf reagieren.
  • Verbraucherschutz: Wenden Sie sich an Verbraucherschutzorganisationen, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen können.
  • Rechtliche Schritte: Wenn keine Einigung erzielt werden kann und Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, einschließlich der Einschaltung eines Anwalts.
  • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, einschließlich Buchungsbestätigung, Kommunikationsprotokolle, Rechnungen und eventuell Fotos oder Videos der Situation.
  • Kontaktieren Sie die Buchungsplattform: Wenn Sie über eine Drittanbieterplattform gebucht haben, informieren Sie diese über die Situation. Sie können möglicherweise vermittelnd tätig werden oder Ihnen bei der Rückerstattung helfen. 

Massentourismus-Index: Diese 6 Reiseziele sind im Sommer 2025 besonders überfüllt

Wer seine Ferien nicht in der Türkei verbringen möchte, sollte vor der Buchung eines anderen Reiseziels gut überlegen. Experten haben einen Index für Massentourismus erstellt: Diese 6 Urlaubsländer sollte man während der Sommermonate meiden, wenn man keine Lust auf Massentourismus hat, Kroatien, wo derzeit Waldbrände wüten, steht ganz oben auf der Tabu-Liste: 

  1. Kroatien
  2. Montenegro
  3. Bulgarien
  4. Griechenland
  5. Italien
  6. Frankreich