Habeck stutzt wichtiges Förderprogramm: Energieberater „stehen vor einem Scherbenhaufen“
„Stehen vor einem Scherbenhaufen“: Habeck stutzt wichtiges Förderprogramm zusammen
Wegen zu hoher Nachfrage muss das Wirtschaftsministerium ein zentrales Förderprogramm kürzen. Sonst würde der Topf nicht bis Jahresende reichen. In der betroffenen Branche ist man verärgert.
München – Weil die Nachfrage die Erwartungen übertroffen hat, muss das Bundeswirtschaftsministerium den Zuschuss zum Förderprogramm für Energieberater absenken. Ab Mittwoch, den 7. August erhalten Hauseigentümer, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen, nur noch 50 Prozent der Kosten oder maximal 650 Euro vom Staat für ein Einfamilienhaus erstattet. Zuvor betrug der Fördersatz 80 Prozent der Kosten oder 1300 Euro für Einfamilienhäuser.
Kürzung der Förderung für Energieberater aus dem Nichts: „Wir hatten keine Ahnung“
Über die Kürzung der Fördersätze informierte das Ministerium unter der Leitung von Robert Habeck (Grüne) erst am Montag, zwei Tage vor Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie. Über dieses Vorgehen ärgern sich nun die Energieberater: „Das ist extrem unschön im Hinblick auf die Kommunikation. Wir hatten keine Ahnung, uns hat niemand vorgewarnt“, sagt Lennart Feldmann vom Verband der Energieberater GIH im Gespräch mit IPPEN.MEDIA. Die Branche und auch die Kunden bräuchten Planungssicherheit.
Dass der Fördersatz gekürzt werden müsse, dafür habe man Verständnis, so Feldmann weiter. Schließlich wäre es noch schlimmer gewesen, wenn der Fördertopf vor Jahresende komplett ausgeschöpft gewesen wäre. Ein totaler Förderstopp hätte zu noch mehr Ärger geführt, schließlich gebe es „einen Riesenbedarf“ an Energieberatungen. Trotzdem wäre eine Vorwarnung vonseiten des Ministeriums begrüßenswert gewesen.
Hohe Nachfrage nach Energieberatung als Grund für Kürzung der Förderung
Begründet wird die Absenkung damit, dass die Zahl der Anträge einen neuen Höchststand erreicht habe – und mit der „haushaltspolitischen Gesamtlage“. Bis Juli 2024 habe es 80.000 Anträge für die Energieberatung in Wohngebäuden gegeben. Zum Vergleich: 2019 wurden gerade mal 10.000 Anträge eingereicht, 2023 hatte es im gesamten Jahr 130.600 gegeben. Durch die Absenkung des Fördersatzes „können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, heißt es in der Mitteilung.
Unverändert bleiben die Zuschüsse, die sanierungswillige Hauseigentümer erhalten, wenn sie eine Energieberatung bekommen und einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufstellen lassen. Wer sich vor einer Gebäudesanierung eingehend beraten lässt, erhält einen höheren Zuschuss für die jeweiligen Maßnahmen. Diese bleiben unverändert, so das Ministerium in der neuen Mitteilung.
Aus der Mitteilung geht nicht hervor, was für Eigentümer zutrifft, die bereits einen Antrag auf den Förderzuschuss eingereicht haben, aber noch keine Zusage erhalten haben. Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA sagte eine Sprecherin des Ministeriums: „Anträge, die bereits jetzt gestellt wurden, erhalten ihre Förderung nach altem Fördersatz, unabhängig davon, wann die Bewilligung kommt.“
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Kürzung der Förderung führt zu panischen Antragsstellungen: „Stehen vor einem Scherbenhaufen“
Letzteres wird nach Ansicht von Lennart Feldmann vom GIH zu panischen Antragsstellungen bis Mittwoch führen. „Ich bin auch Energieberater und wir haben noch schnell versucht, mit einigen Kunden in Kontakt zu treten, um die Anträge fertigzumachen“, erklärt er. Alleine deswegen wäre die Vorwarnung aus dem Hause Habeck gut gewesen. „Mir tun die Kollegen leid, die jetzt im wohlverdienten Urlaub sind und nächste Woche ihren verärgerten Kunden erklären müssen, dass sie das Doppelte zahlen müssen“. Aus Kundensicht sei es ja nicht verständlich, dass der Energieberater so eine Information nicht vorher wissen konnte. „Die Kollegen stehen jetzt vor einem Scherbenhaufen“, sagt Lennart Feldmann.
Feldmann erklärt außerdem, dass der Verband schon frühzeitig vor diesem Szenario gewarnt hatte und Vorschläge gemacht habe, wie dem entgegenzutreten wäre. So seien 2023 aus dem Fördertopf für Sanierungseinzelmaßnahmen nur 65 Prozent der Mittel geflossen. „Eine Umschichtung dieser Mittel in den Fördertopf für Energieberatungen wäre möglich“, schätzt der Energieberater.
Die Bundesregierung fördert den gesamten Prozess der Sanierung von Anfang (also bei der Energieberatung) bis Ende. Dabei müssen aber mehrere Anträge gestellt werden, für jede einzelne Maßnahme. Dies geschieht in der Regel zeitlich gestaffelt, sodass die Anträge für Einzelmaßnahmen erst viele Wochen oder Monate nach denen für die Energieberatung kommen. Deswegen findet der Energieberaterverband auch, dass der „Hahn an der falschen Stelle abgedreht“ wird. Schließlich sei die Förderung der Energieberatung der erste Schritt auf einem langen Weg.