Stadt Füssen stellt die Verpachtung ihrer Schreber- und Kleingärten neu auf
Um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, will die Stadtverwaltung die Verpachtung der Schrebergärten im Stieranger neu regeln.
Füssen – Von der Stadtverwaltung weitgehend unbeachtet, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nördlich des Stierangers auf einer Fläche von über 4,3 Hektar eine regelrechte Schreber- und Kleingartengartenkolonie entwickelt. Dabei ist das Erscheinungsbild der Anlagen so unterschiedlich wie die Größe der Grundstücke und deren Bebauung. Um die Verhältnisse wieder in geordnete Bahnen zu lenken, hat der Haupt- und Finanzausschuss jetzt einstimmig eine Anpassung der Pachtverträge beschlossen. Denn die sind bereits vor 23 Jahren ausgelaufen.
Der Beschluss sieht ein umfassendes vertragliches Regelwerk zwischen Stadt und Pächtern vor, das unter anderem Höhe der Pacht, Nutzung, Umfang der Bebauung und Größe der Grundstücke reglementiert. Diese sind im Besitz der Stadt und werden von den Kleingärtnern lediglich gepachtet. Allerdings sind die entsprechenden Verträge bereits am 31. Dezember 2000 ausgelaufen und verlängerten sich seitdem nur Jahr für Jahr automatisch – bis die Kommune im vergangenen Jahr die Reißleine zog und die Kontrakte kündigte.
Ziel der neuen Vereinbarungen sei es, so Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU), das Ganze zu entwirren und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Denn im Laufe der Jahrzehnte kamen immer weitere Flächen und Bebauungen hinzu. Mittlerweile umfasst die Anlage 49 Gärten mit einer Gesamtfläche von über 4,3 Hektar.
Die Größe der einzelnen Gartengrundstücke schwankt dabei zwischen 200 und 800 Quadratmetern, wie Eichstetter im Ausschuss nach einer Besichtigung vor Ort und einem Gespräch mit den Kleingärtnern berichtete. „Das ist ein bisschen ein gewachsenes Thema“, sagte er.
Genauso unterschiedlich wie die Größe sind auch Zustand und Bebauung der einzelnen Gärten. Während die einen „topgepflegt wie ein Stadionrasen“ seien, gebe es auch den „ein oder anderen Garten, der nicht ganz so gepflegt ist“, sagte der Bürgermeister. Drei Anlagen seien in einem derart verwahrlosten Zustand, dass man sich von den Pächtern trennen werde.
Ein ähnlich gemischtes Bild biete sich bei der Bebauung der Gärten mit Hütten, Gewächshäusern, Pools oder Teichen, die in den vergangenen Jahrzehnten errichtet wurden. „Man kann nicht pauschal von einem Schwarzbau reden oder davon, dass die Gebäude zu groß sind“, so Eichstetter. In über 97 Prozent der Fälle sei so weit alles in Ordnung und entspreche den städtischen Vorgaben.
Einige wenige hätten es mit dem Bauen aber übertrieben und nicht so genau genommen. „Da haben die Terrassen plötzlich Wände und Fenster bekommen“, schmunzelte der Rathauschef, der von vier Gelben Karten sprach, die er verteilt habe. Die Neuregelung räumt hier allerdings Bestandsschutz ein. Erst bei einer Weitergabe an Dritte muss künftig abgerissen werden.
Differenzen bereinigt
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Recherchen haben laut dem Verwaltungschef zudem ergeben, dass ab 1981 die Grundstücke plötzlich größer wurden. Grund dafür sei damals die Umstellung der Kläranlage „Füssen-West“ gewesen, wodurch die Kanalschächte nicht mehr überbaut werden durften. Deshalb habe man seinerzeit die Grundstücke nach hinten versetzt. Dadurch habe sich das ein oder andere Areal auf fast 800 Quadratmeter vergrößert. „Es gibt Differenzen auf dem Papier, die jetzt aber angepasst werden“, betonte Eichstetter. „Prinzipiell passen die Größen schon.“
Wer zahlt wie viel?
So verschieden wie Bebauung und Größe der Gärten ist auch die Höhe der Pacht, die Betreiber an die Stadt zahlen. 40 von 49 Pächtern zahlen unterschiedliche Beträge, wobei manche mehr als das Dreifache pro Quadratmeter zahlen als andere. Laut Eichstetter schwanke die Pacht zwischen 45 Cent und 1,50 Euro pro Quadratmeter. Zudem sei in der Vergangenheit keine Indexierung der Pacht vorgenommen worden.
Der Beschluss sieht deshalb vor, dass Bestandspächter ab diesem Jahr pro Quadratmeter einheitlich 90 Cent zahlen müssen. Zudem wird die Pacht indexiert. Die Laufzeit der Verträge beträgt fünf Jahre plus einer Verlängerungsoption von fünf Jahren. Neupächter – derzeit stehen 80 Bewerber auf der Warteliste, mancher schon seit 2007 – werden dagegen mit 1,50 Euro/Quadratmeter indexiert zur Kasse gebeten.
Darüber hinaus verständigte sich das Gremium darauf, die Größe der Häuschen und Terrassen gestaffelt nach Größe des Grundstücks zu beschränken. Wohnen in den Gärten ist künftig verboten. Festgeschrieben wird in den neuen Verträgen auch die Größe der Zierteiche, das Aufstellen von Trampolinen (muss beim Liegenschaftsamt beantragt werden), die Pflege der Wege oder wie und in welcher Form die Gärten weiter gegeben werden dürfen.
Bei den Ausschussmitgliedern stieß das vorgestellte Regelwerk auf breite Zustimmung. Ohne Gegenstimme segneten sie den Vorschlag der Verwaltung ab. Zweiter Bürgermeister Christian Schneider (Füssen-Land) lobte die Anhebung der Pacht mit Augenmaß. „Die 90 Cent sind sehr moderat – danke dafür!“, sagte er.
Lediglich Ilona Deckwerth (SPD) hakte nach, ob alle Pächter über die Änderungen informiert worden sind. „Die Vorgehensweise hat bei den Betroffenen ja für reichlich Unruhe gesorgt“, sagte sie. Eichstetter betonte, dass alles mit den Pächtern abgesprochen sei. Die neuen Gebühren bezeichnete er als „mehr als moderat“. „Unterm Strich wird das für alle stemmbar sein“, sagte er. „Selbst die Indexierung ist relativ moderat.“