Kiffer-Paukenschlag in Bayern: Regierung erlässt weitreichende Verbote
Bayern setzt ein Zeichen gegen den Cannabis-Konsum: Volksfeste und Biergärten werden zur kiff-freien Zone. Ein Gesetz, das für Diskussionen sorgen wird.
München – Es steht fest: In Bayern wird der Konsum von Cannabis auf Volksfesten und in Biergärten vollständig untersagt, einschließlich des Englischen Gartens in München. Dies wurde am Dienstag vom Kabinett in München entschieden und setzt damit die Pläne der Vorwoche in die Praxis um. Darüber hinaus sollen Städte und Gemeinden die Befugnis erhalten, den Gebrauch von Cannabis in bestimmten Gebieten, wie zum Beispiel in Schwimmbädern und Freizeitparks, zu verbieten. Dies gab Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München bekannt.
„Cannabis-Konsum begrenzen“ – Bayern grenzt Kiffer-Freiheiten ein
„Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz“, erklärte sie. Damit entstünden „klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers“. Trotz heftigem und langanhaltendem Widerstand konnte Bayern die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April letztendlich nicht verhindern.

In Bayern wird nun der Konsum von Cannabis auf Volksfesten, insbesondere auf der Wiesn, vollständig untersagt, und zwar auf dem gesamten Gelände. Gerlach betonte, dass das Ziel darin bestehe, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die sowohl für Veranstalter als auch für die Polizei umsetzbar seien.
(Übrigens: Unser Bayern-Newsletter informiert Sie täglich über alle wichtigen Geschichten aus Bayern.)
Regierung um Söder gehen gegen Cannabis-Konsum in Bayern vor
Gemäß dem Bundes-Cannabisgesetz ist der Konsum von Cannabis unter anderem in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten. Dies bedeutet faktisch bereits ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber, da sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Dennoch hatten Volksfestbetreiber und Schausteller eine Regelungslücke beklagt.
Meine news
Darüber hinaus sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot erfasst werden, das bereits in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Die Staatsregierung plant zudem, den Konsum von Cannabis sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen zu verbieten - und insbesondere auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Dieses Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit würde auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber geschaffen - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich.