Wende im Inzest-Fall Fritzl – Österreichisches Gericht hebt Urteil vom Januar auf

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Wende im Inzest-Fall Josef Fritzl – Österreichisches Gericht hebt Urteil vom Januar auf

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Am Donnerstag, 25. Januar, wird Straftäter Josef Fritzl von einem Drei-Richter-Senat angehört, um eine Änderung seiner Haftbedingungen zu verhandeln. © dpa/Jaeger Pool

Ging es nach dem Willen des Landesgerichts Krems, sollte Inzest-Vater Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt werden. Das Oberlandesgericht Wien hob diesen Beschluss nun auf.

Wien – Das kommt doch etwas überraschend. Erst Ende Januar hatte das Landesgericht Krems erklärt, Josef Fritzl dürfe vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt werden. Durch seine fortschreitende Demenz solle der Inzest-Vater aus Österreich nicht mehr gefährlich sein, hatte Fritzls Anwältin argumentiert. Das Gericht war ihr gefolgt.

Am Montagmittag (11. März) nun die Wende. Das Oberlandesgericht Wien hob den Beschluss aus Krems auf. Fritzl soll jetzt erneut untersucht und Ende April noch einmal vor Gericht angehört werden. Das berichten mehrere Medien aus Österreich, wie das ORF.

Josef Fritzl bleibt in Haft – OLG Wien hebt Beschluss aus Krems auf

Fritzls Verteidigerin Astrid Wagner hatte eigentlich eine bedingte Haftentlassung angestrebt. Der Weg dahin ist nun ein weiter. Der 88-Jährige bleibt vorerst hinter Gittern im Maßnahmenvollzug, also der Unterbringung für Inhaftierte mit psychischen Erkrankungen. Der angesetzte Gerichtstermin befeuerte im januar bereits Gerüchte über eine Freilassung des Inzest-Täters in Österreich. Teils artete es in Hysterie aus. Fritzl soll schon vor dem Gerichtstermin in einem Kaffeehaus gesehen worden, hieß es.

Der Beschluss aus Krems stammt vom 25. Januar 2024. Damals war bei der Anhörung Fritzls allerdings kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend gewesen. Diese hatte 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen und tat das. In Wien wurde nun entschieden.

„Das OLG Wien hatte vor allem zu prüfen, ob die Gefährlichkeit des Verurteilten, die der Grund für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug war, noch gegeben oder ausreichend reduziert ist. Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, heißt es laut ORF in der Begründung des OLG.

Wie gefährlich ist Fritzl noch? Österreichisches Gericht fordert mehr Klarheit

Somit muss das Landgericht in Krems noch einmal über die Gefährlichkeit Fritzls beschließen. Und ganz konkret über den Status der Demenzerkrankung, die bei ihm festgestellt wurde, entscheiden. Bereits Ende April gibt es einen Termin für eine neuerliche Anhörung.

Während der etwa 30-minütigen Anhörung im Januar hatte die Anwältin vorgetragen, Josef Fritzl bereue seine Taten zutiefst. „Mein Mandant hat einen geistigen Abbau und ist hochgradig dement“, sagte Wagner. Er sei den Tränen nahe gewesen. Das Gericht stützte sich dabei wohl vor allem auf die Aussage der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner Ende 2023. Sie hatte Fritzl durch seine starke Demenz Ungefährlichkeit bescheinigt. Nun soll die Verteidigung dem Gericht die medizinischen Unterlagen dazu vorlegen.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt, sie tausendfach vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt hatte. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. 2009 war der „Inzest-Vater“ zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden.

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