CDU-Landrat will Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger: „Egal, ob Deutsche oder Ausländer“
In Greiz gilt seit einem Jahr Arbeitspflicht für Asylbewerber. Nun will der Landrat das Projekt auf Bürgergeldempfänger ausweiten. Aber das ist nicht so einfach.
Greiz – Die Diskussionen darüber, wie Bürgergeldempfänger zur Aufnahme einer Arbeit animiert werden können, sind so alt wie die Leistung selbst. Seit der Nachfolger von Hartz IV im Januar 2023 eingeführt wurde, wurden bereits härtere Sanktionen bei Versäumnissen oder sogar die komplette Streichung auf Zeit als Optionen in den Raum gestellt. Aktuell scheint die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu einer erneuten Nullrunde zu tendieren, wie die Bild berichtete.
Das heißt: Trotz steigender Lebenshaltungskosten werden die Regelsätze im Bürgergeld nicht angehoben. So soll zum einen der Bundeshaushalt entlastet werden – für das Jahr 2025 wird mit 29,6 Milliarden Euro für das Bürgergeld und 13 Milliarden Euro für Kosten für Unterkunft und Heizung kalkuliert – und zum anderen wohl der Wunsch einer Arbeitsaufnahme bei den Empfängern verstärkt werden. Wobei zu den etwa 5,5 Millionen Bezugsberechtigten neben sogenannten Aufstockern auch Personen zählen, die etwa aus Altersgründen gar nicht erwerbsfähig sind.
Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger: CDU-Landrat braucht Gesetzgeber für Umsetzung
Wie die übrigen Bürgergeldempfänger aber auch für den Arbeitsmarkt gewonnen werden könnten, zeigte nun Ulli Schäfer auf. Der CDU-Politiker ist Landrat im Landkreis Greiz, wo seit September 2024 Asylbewerber einer Arbeitspflicht unterstehen. Werden diese von den Kreisen und Kommunen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent.
Im Zuge der ersten Jahresbilanz dieses Projekts erklärte Schäfer am Montag (1. September): „Mein Anliegen ist es, als nächsten Schritt die Arbeitspflicht auch auf Bürgergeldbezieher auszudehnen – egal, ob es Deutsche oder Ausländer sind. Dafür muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, und zwar zügig.“ Diese Forderungen waren auch schon aus der Bundes-CDU laut geworden.
Bürgergeldempfänger in Deutschland im August 2025
2.878.674 Bedarfsgemeinschaften
5.599.830 Personen in Bedarfsgemeinschaften
5.419.355 Leistungsberechtigte
5.322.957 Regelleistungsberechtigte (davon sind 3.900.873 erwerbsfähig)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Allerdings befürchtet Schäfer, dass die angekündigten Reformen beim Bürgergeld „auf die lange Bank geschoben werden“. Das Greizer Modell für Asylbewerber zeige, dass diesen Menschen so zu einem selbstbestimmten Leben verholfen werde.
„Aus der Arbeitspflicht heraus haben 64 Menschen ein klassisches Beschäftigungsverhältnis aufgenommen“, erwähnt Schäfer erste sichtbare Erfolge. Aktuell seien zudem 68 Personen in verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten angestellt. Das Landratsamt arbeite hier mit 13 Trägern zusammen, zwei weitere hätten ihr Interesse bekundet.
Greiz will Bürgergeldempfänger zu Arbeit verpflichten: „Wieder lernen, früh um sieben aufzustehen“
Beim Bürgergeld müsse der Ansatz lauten: „Solidarität mit den Bedürftigen, und Arbeitspflicht für alle, die arbeiten können.“ Im Focus verriet Schäfer, es werde „bei uns in der Kreisverwaltung ein Schreiben an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verfasst“, um dafür zu werben, den Weg für eine Ausweitung auf Bürgergeldempfänger zu ebnen.
Bereits im Januar hatte der Christdemokrat in der Ostthüringer Zeitung zu seinen Plänen gesagt, Ziel müsse es sein, dass die Bürgergeldempfänger „einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Und wenn ich sage, ich bin nur zwei Stunden für einen Sportverein arbeiten, das ist auch in Ordnung. Aber es geht darum, dass die Empfänger des Bürgergeldes wieder lernen, früh um sieben aufzustehen und um acht einer geordneten Tätigkeit nachzugehen.“

Schwerin will Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger: Laut Stadt nicht mit Verfassung vereinbar
Auch in Schwerin wurde über eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger nachgedacht. Seit Ende 2024 wurde an einem Konzept gearbeitet. Im Mai hieß es jedoch, der entsprechende Beschluss sei „nur eingeschränkt möglich“. Denn eine generelle Arbeitsverpflichtung sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Das will Schäfer nun ändern. Oder besser: ändern lassen. Deswegen meldet sich Greiz demnächst in Berlin. Und hofft auf grünes Licht von Schwarz-Rot. (mg)