21-Jährige mit „ganz erheblichen Erziehungsmängeln“ vor Gericht – Angeklagte muss in Therapie

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Geretsried-Wolfratshausen
  4. Geretsried

Kommentare

Vor der Justiz musste sich eine 21-Jährige zum wiederholten Mal verantworten. © Frank Rumpenhorst

Die Geretsriederin wird an ihrem Geburtstag zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie trat mehrmals auf einen am Boden liegenden Mann ein.

Geretsried – „Ganz erhebliche Erziehungsmängel“ diagnostizierte Richterin Friederike Kirschstein-Freund bei der Angeklagten, die ihr aus früheren Verhandlungen bestens bekannt ist. Alle dem Gericht zur Verfügung stehenden erzieherischen Maßnahmen – von richterlichen Weisungen über Arbeitsauflagen bis Arrest – haben sich bisher als unwirksam erwiesen.

Aktuelle Nachrichten aus Geretsried lesen Sie hier.

Nun, am 21. Geburtstag der Angeklagten, griff das Jugendschöffengericht zur härtesten Sanktion, das zur Verfügung war: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde die Geretsriederin zu neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, weil die Verurteilte sich nun zu einer stationären Therapie bereit erklärte.

Das Problem der Heranwachsenden ist ihre „extrem kurze Zündschnur“, wie Jugendgerichtshelfer Andreas Dlugosch das aufbrausende Naturell der Angeklagten umschrieb. Winzigkeiten genügen, um sie explodieren zu lassen wie eine Silvesterrakete. Davon gab sie gleich ein paar Kostproben während der Verhandlung, die ebenfalls wegen eines massiven Kontrollverlusts der jungen Frau erforderlich geworden war.

Aktuelle Nachrichten aus der Region Wolfratshausen/Geretsried lesen Sie hier.

Am 14. August vorigen Jahres gegen Mitternacht war ihr damaliger Freund vor einem Café in München mit einem Bekannten in Streit geraten. Die Männer prügelten sich. Als der Geschädigte am Boden lag, habe ihr Freund sie angestachelt: „Gib du ihm auch noch eine, er hat dich Schlampe genannt.“ Die Angeklagte ließ sich nicht lange bitten, sondern trat sogleich mehrmals auf das Opfer ein. Polizisten in Zivil, die das Café wegen vermuteter Drogengeschäfte observierten, hatten den Vorfall beobachtet.

Jugendstrafe als „einzig geeignete Maßnahme“

Die Verteidigerin erklärte, die Sache habe sich so zugetragen, wie von der Staatsanwältin vorgetragen worden war. „Man hat sich erst gut unterhalten, dann kippte die Stimmung.“ Die Angeklagte erklärte pampig, sie habe nichts mehr dazu zu sagen. „Das ist kein Grund, patzig zu werden“, wies die Richterin sie energisch zurecht. Die Staatsanwältin beantragte eine Jugendstrafe als „einzig geeignete Maßnahme“. Dem hatte die Verteidigerin „nichts hinzuzufügen“.

Uns gibt's auch auf Instagram! Unter „MerkurWolfratshausenGeretsried“ finden Sie immer die spannendsten Geschichten aus unserer Region.

Das Jugendschöffengericht folgte dem Antrag der Anklagevertreterin. Die Strafe muss die junge Frau allerdings nicht antreten, wenn sie die Zeit für eine stationäre Therapie nutzt, die sie bereits beantragt hat. „Ohne Jugendstrafe sind weiterhin ganz erhebliche Straftaten zu erwarten“, erklärte Richterin Kirschstein-Freund in ihrer Urteilsbegründung. „Ich möchte nicht wissen, wie das bei Ihnen endet“, verabschiedete sie die Angeklagte bei deren Abschiedsvorstellung vor dem Jugendgericht. „Ab morgen ist für Sie das Erwachsenengericht zuständig.“

Auch interessant

Kommentare