Taufkirchner wehren sich gegen Wohnbau: Zweite Chance für Bürgerbegehren
Beim ersten Mal sind sie wegen eines Formfehlers gescheitert. Jetzt versucht es die Initiative in Taufkirchen noch einmal. Am Montag haben sie Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen den Wohnbau am Hachinger Bach eingereicht. Heute gegen die Pläne an der Dorfstraße.
Taufkirchen - Fast 2000 gesammelte Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen den Wohnbau am Hachinger Bach haben Kathrin Schöber, Birgit Iser und Christiane Jahnke mit ihren Unterstützern am Montag im Rathaus Taufkirchen eingereicht. „Wir hatten die Abgabe angekündigt, aber der Bürgermeister war nicht da“, sagt Kathrin Schöber. „Auch kein Stellvertreter oder eine Sekretärin.“ Nach langer Suche sei ein Sachbearbeiter des Ordnungsamtes bereit gewesen, die Unterschriften entgegenzunehmen. Heute wird die Initiative das zweite Bürgerbegehren gegen die Baupläne an der Dorfstraße einreichen. Beide Bürgerbegehren fordern den Erhalt der Wiesen als Ausgleichsflächen für die Frischluftzufuhr und als Überflutungsgebiet bei Starkregen.
Kein herzlicher Empfang im Rathaus
Bereits im Mai hatten die Verfechter der Grünflächen die zwei Bürgerbegehren mit den gleichen Forderungen eingereicht. Damals gaben sie die gesammelten Unterschriften im Bürgermeisterbüro ab. „Das ist aber nicht die Regel“, sagt Ullrich Sander (parteilos). Er habe von den beiden Abgaben in dieser Woche gewusst, sich aber nicht bewusst dafür Zeit genommen. „Das ist ein gewöhnlicher Verwaltungsvorgang und landet im Posteingang“, sagt er. Der Empfang nehme das Begehren entgegen und bei Bedarf gebe es eine Eingangsbestätigung. So werde es auch heute ablaufen, wenn die Initiative das zweite Papier abgibt.
Formaler Fehler im ersten Bürgerbegehren
Im Mai hatte der Gemeinderat beide Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt. In seiner Begründung bezog sich das Gremium auf ein Anwaltsgutachten. Beim ersten Anlauf scheiterte die Initiative. Der Kanzlei fiel ein formaler Fehler auf: der spiegelverkehrte Abdruck der zwei Bürgerbegehren auf einem gemeinsamen DIN-A3-Blatt. Das soll nicht mehr passieren. Zur Sicherheit reichen die Initiatoren die Bürgerbegehren dieses Mal an zwei separaten Tagen auf zwei separaten Blättern ein. Auch die Unterschriftsammelaktion bei den Taufkirchner Bürgern fand jeweils zeitlich getrennt voneinander statt, Ende Juni und Anfang Juli.
Das Begehren gegen die Bebauung an der Dorfstraße war unzulässig, weil die Initiatoren es zu spät eingereicht hatten. Am Tag der Abgabe hatte der Gemeinderat am Abend das Bebauungsplanverfahren beschlossen. Das aktuelle Bürgerbegehren bezieht sich auf den beschlossenen Bebauungsplan an der Dorfstraße.
Beim Bauvorhaben am Hachinger Bach richtet sich das aktuelle Bürgerbegehren gegen das gesamte Bauleitplanverfahren. Noch im April hatte Schöber betont, nicht gegen das Altenheim und ausschließlich gegen ein allgemeines Wohngebiet am Hachinger Bach zu sein. Im ersten Bürgerbegehren wollte die Initiative allein die 14 zusätzliche Wohnhäuser zum geplanten Seniorenheim stoppen. Das ist jetzt anders. „Die Gemeinde ist nicht auf die Reduzierung des Bauvorhabens mit Senioreneinrichtungen eingegangen“, erklärt Schöber. Die Initiative sehe sich gezwungen, nun die gesamte Planung zu stoppen.
Bürgermeister Sander sieht Altenheim in Gefahr
Sollte ein Bürgerentscheid das Bauvorhaben tatsächlich stoppen, sieht Bürgermeister Sander das Altenheim in Gefahr. Der Investor würde eventuell bauen, aber die Grundstücksbesitzer würden ihre Flächen nur mit Baurecht verkaufen. Dabei drängt die Zeit. Die Betriebsgenehmigung für die sanierungsbedürftige Altersresidenz am Köglweg läuft 2026 aus. Bis spätestens dahin muss ein neues Heim her. In den nächsten vier Wochen wird die Gemeinde prüfen, ob die Begehren zulässig sind. In der Sitzung am 26. September wird der Gemeinderat eine Entscheidung treffen. Schöber sagt: „Wenn das Bürgerbegehren wieder abgelehnt wird, werden wir leider wieder vor Gericht klagen müssen.“