Bürgerbegehren in Taufkirchen sind unzulässig

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Als Grünfläche erhalten bleiben soll die Fläche an der Dorfstraße zwischen Winninger Weg, Postweg und dem Gehölz im Norden, so der Wunsch der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Dies wurde nun abgelehnt. © Robert Brouczek

Die Wohnprojekte an der Dorfstraße und am Hachinger Bach gehen weiter, das wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt.

Taufkirchen – Die Wohnprojekte an der Dorfstraße und am Hachinger Bach gehen in die nächste Phase. In der jüngsten Sitzung erklärte der Taufkirchner Gemeinderat die zwei eingereichten Bürgerbegehren als unzulässig. Am Hachinger Bach sollen ein Seniorenquartier und Wohnungen entstehen. An der Dorfstraße ist ein reines Wohngebiet geplant.

Initiatorin Kathrin Schöber hatte die Bürgerbegehren Anfang April gestartet, um die Grünflächen zu retten (wir berichteten). „Mir geht es um die Frischluftschneise“, sagt die Taufkirchnerin. „Es tut mir leid für die Kinder und die älteren Menschen, die jetzt unter der steigenden Hitzen leiden werden.“ Ohne die kühle Luft aus der Ortsmitte, würden die Hitzetage steigen. Die Gemeinde sei überhaupt nicht auf die Bürgerinteressen eingegangen. Eine Bürgerwerkstatt wäre ein Entgegenkommen gewesen. Ob Schöber gegen den Gemeinderatsbeschluss klagen wird, weiß sie noch nicht.

Nach 24 Stunden war der Beschluss rechtskräftig

14 Prozent der Wahlberechtigten aus Taufkirchen hatten die Begehren unterschrieben. Aber zu spät. Wenige Stunden, nachdem Schöber die zwei Begehren eingereicht hatte, beschloss der Bauausschuss den Bebauungsplan für die Fläche östlich des Entenbachs. Nach 24 Stunden war der Beschluss rechtskräftig.

Mit dem Seniorenquartier am Hachinger Bach verlief es ähnlich. Im Eilverfahren hatte die Verwaltung eine Anwaltskanzlei beauftragt, um die zwei Bürgerbegehren zu prüfen. In der Zwischenzeit beschloss der Bauausschuss die Flächenänderung und den Bebauungsplan für den Hachinger Bach unter Vorbehalt. Erst anschließend meldeten sich die Rechtsanwälte. Sie bewerteten beide Begehren als unzulässig. Der Grund: Beide Bebauungspläne sind mittlerweile in Kraft getreten und rechtskräftig.

Neuerung beim Bebauungsplan für das Seniorenquatier am Hachinger Bach

Nicht alle im Gemeinderat stimmten für die Unzulässigkeit. Beatrice Brückmann (ILT) hatte bereits im April versucht, den Bebauungsplan für die Dorfstraße mit einem Eilantrag auszusetzen. Aber sie scheiterte an der Rechtskräftigkeit. Sie sagte: „Ich finde es sehr schade, dass kein Bürgerentscheid zustande kommt.“ Die Gemeinde hätte den Bürgern die Möglichkeit geben können, sich zu beteiligen. Zudem könne sie sich nicht erklären, wie die Bebauungspläne in Kraft treten konnten. Michael Lilienthal (FW) widersprach. „Das Vorhaben steht seit vier Jahren, dann hätten die Leute früher aufstehen sollen und nicht kurz bevor wir das beschließen.“

Für alle Naturfreunde hat Bürgermeister Ullrich Sander (parteilos) eine gute Nachricht. Bevor der Bauausschuss den Bebauungsplan für das Seniorenquartier am Hachinger Bach beschloss, zeigte er die Neuerungen. „Die Grünflächen sind deutlich mehr als im ersten Entwurf“, sagte er. Gaby Zaglauer-Swoboda (Grüne) sah das jedoch anders. Sie wolle mehr Grün, mehr Pflanzenqualität und ein Schallschutzgutachten. Peter Hofbauer (FW) lenkte ein: „Wir sollten zufrieden sein mit der Baumanzahl, die umgesetzt wurde.“ Paul Haberl (CSU) stimmte zu: „Wir haben hier eine wunderbare Parklandschaft“, sagte er. „Drei Bäume mehr wirken sich nicht auf Hitzetote aus.“ Am Ende einigten sich die Gemeinderäte darauf, die Pflanzenqualität zu erhöhen. Ein Gutachten soll zeigen, ob ein Mischgebiet Vorteile für den Schallschutz bringt.

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