Merz will beim Bürgergeld massiv kürzen: Welche Gruppen keinen Anspruch haben

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Das Bürgergeld sichert vielen das Existenzminimum. Doch nicht jeder hat Anspruch. Diese Gruppen sind in Deutschland ausgeschlossen.

Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht dem Bürgergeld kritisch gegenüber und plant Einsparungen: Bei den derzeit geschätzten Ausgaben von rund 50 Milliarden Euro müsse „ein signifikanter Teil“ gekürzt werden, so der Kanzler. Welche Gruppen bereits jetzt von der Grundsicherung ausgeschlossen sind.

Nur bei Arbeitsfähigkeit: Wer Bürgergeld bekommt und wer nicht

Früher als Hartz IV bekannt, wurde die Grundsicherung in Deutschland am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Es soll „denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können“, heißt es dazu von der Bundesregierung. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können.

Anspruch auf Bürgergeld haben demnach Personen, die „trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können“ oder „mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen“. Weitere Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 15 Jahren, ein Wohnsitz sowie Lebensmittelpunkt in Deutschland und der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit. Die Altersgrenze für die Rente darf noch nicht erreicht sein und die Bezieher müssen in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Kanzler Friedrich Merz will beim Bürgergeld Geld einsparen. © Michael Kappeler/Sven Hoppe/dpa

Bürgergeld: Welche Ausnahmen es gibt

Einige Gruppen, die vom Bürgergeld ausgeschlossen sind, erhalten teilweise andere staatliche Leistungen: Personen im Rentenalter etwa bekommen Altersbezüge. Wer nicht erwerbsfähig ist, hat in der Regel Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Vorrangige Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Rentenzahlungen oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt schließen den Bürgergeldbezug aus, sofern das Gesamteinkommen ausreicht. Auch Personen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, haben keinen Anspruch.

Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und BAföG beziehen, sind in der Regel ebenfalls nicht berechtigt. Ausnahmen gelten bei einer Studienunterbrechung, etwa wegen Schwangerschaft, Kindererziehung oder Krankheit. Ein weiterer Sonderfall: Auch nicht-erwerbsfähige Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer leistungsberechtigten Person können in manchen Fällen Bürgergeld beantragen. Asylsuchende hingegen erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und erst nach Anerkennung als Flüchtling Zugang zum Bürgergeld.

Bürgergeld-Bezug: Diese Regeln gelten für Vermögen

Wer Bürgergeld beantragt, muss in der Regel zuerst sein eigenes Vermögen einsetzen. In den ersten zwölf Monaten gilt jedoch eine sogenannte Karenzzeit: In diesem Zeitraum bleibt Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft unangetastet. Erst wenn dieser Freibetrag überschritten wird, wird das Vermögen für den Lebensunterhalt herangezogen. Zum anrechenbaren Vermögen gehören zum Beispiel Bargeld, Ersparnisse auf dem Konto, Wertpapiere, Autos, Schmuck, Lebensversicherungen sowie Immobilienbesitz.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Regierung will Kürzungen: Merz sieht Fehlanreize im Bürgergeld-System

Für das zweite Halbjahr 2025 plant die Regierung Reformen des Sozialstaats. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bürgergeld „zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzugestalten. Kanzler Merz begründet die geplanten Kürzungen so: „Das müssen wir schon allein aus haushalterischen Gründen, aber das wollen wir auch, weil wir einfach sehen, dass hier Fehlanreize gesetzt werden.“

Der Wissenschaftler Steffen Mau kritisiert indes im Podcast „Lage der Nation“, dass das Bürgergeld in der Öffentlichkeit überproportional diskutiert werde, während man „nicht über die Erbschafts- und Vermögenssteuer oder den Spitzensteuersatz“ spreche. Aus seiner Sicht habe sich der vertikale Klassenkampf in Deutschland zu einem horizontalen entwickelt. Die größten Bedenken gegen eine Erhöhung des Bürgergeldes äußern demnach Menschen, die in sozialer Nähe leben, insbesondere „die ein bisschen mehr verdienen, die im Niedriglohnsektor sind“, sagte Mau.

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