TVöD-Erhöhung in der Pflege: So verändern sich die Gehälter für Pflegekräfte künftig
Nach der Tarifrunde 2025 steigen die Gehälter im Pflegebereich spürbar. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kann mit mehr Geld und Zulagen rechnen.
Kassel – Im April 2025 wurde nach monatelangen, zähen Verhandlungen, Warnstreiks und einer Schlichterempfehlung endlich eine Tarifeinigung zwischen Verdi, dem Beamtenbund und den Arbeitgebern von Bund und Kommunen erzielt. Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 bringen vor allem für Pflegekräfte deutliche Verbesserungen.

TVöD-Tarifabschluss 2025: Gehaltssteigerung und Entlastungen für Beschäftigte
„Wir haben einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Es gibt spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Der Abschluss sei ein Ausdruck des Respekts für die Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Laut dem Bundesministerium des Innern (BMI) sieht die Einigung eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent vor, gestaffelt in zwei Schritten: Ab dem 1. April 2025 steigen die Gehälter um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent folgt zum 1. Mai 2026. Die Merz-Regierung sieht auch eine finanzielle Aufbesserung für Rentner vor.
TVöD Pflege Entgelttabelle 2025/2026: Eine prognostizierte Übersicht der Gehälter
Die Bezahlung von Pflegekräften richtet sich überwiegend nach ihrer Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung dabei anhand der Qualifikation und Berufserfahrung.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die voraussichtlichen Monatsgehälter für Pflegekräfte im TVöD-Bereich ab 2025 und 2026. So viel Gehalt erhalten Pflegekräfte je nach Entgeltgruppe seit dem 1. April 2025 bei einer Gehaltserhöhung von drei Prozent:
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
P 5 | 2828,00 Euro | 3060,63 Euro | 3129,01 Euro | 3636,14 Euro | 3329,01 Euro | 3530,40 Euro |
P 6 | 2930,44 Euro | 3100,59 Euro | 3271,86 Euro | 3243,28 Euro | 3729,00 Euro | 3904,10 Euro |
P 7 | 3414,69 Euro | 3600,40 Euro | 3889,43 Euro | 4036,57 Euro | 4188,13 Euro | |
P 8 | 3600,40 Euro | 3757,59 Euro | 3964,57 Euro | 4132,22 Euro | 4366,71 Euro | |
P 9 | 3883,65 Euro | 4070,43 Euro | 4194,92 Euro | 4434,43 Euro | 4535,43 Euro | |
P 10 | 4070,43 Euro | 4194,92 Euro | 4548,07 Euro | 4718,51 Euro | 4825,84 Euro | |
P 11 | 4299,33 Euro | 4433,17 Euro | 4767,77 Euro | 4989,97 Euro | 5090,99 Euro | |
P 12 | 4530,37 Euro | 4671,80 Euro | 5025,33 Euro | 5242,50 Euro | 5343,51 Euro |
Bei einer Erhöhung um 2, 8 Prozent erhalten Pflegekräfte je nach Entgeltgruppe ab 1. Mai 2026 so viel Gehalt:
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
P 5 | 2907,18 Euro | 3146,33 Euro | 3216,62 Euro | 3334,09 Euro | 3422,22 Euro | 3629,25 Euro |
P 6 | 3012,49 Euro | 3187,41 Euro | 3363,47 Euro | 3737,95 Euro | 3833,41 Euro | 4013,41 Euro |
P 7 | 3510,30 Euro | 3701,21 Euro | 3998,33 Euro | 4149,59 Euro | 4305,40 Euro | |
P 8 | 3701,21 Euro | 3862,80 Euro | 4075,58 Euro | 4247,92 Euro | 4488,98 Euro | |
P 9 | 3992,39 Euro | 4184,40 Euro | 4312,38 Euro | 4558,59 Euro | 4662,42 Euro | |
P 10 | 4184,40 Euro | 4312,38 Euro | 4675,42 Euro | 4850,63 Euro | 4960,96 Euro | |
P 11 | 4419,71 Euro | 4557,30 Euro | 4901,27 Euro | 5129,69 Euro | 5233,54 Euro | |
P 12 | 4657,22 Euro | 4802,61 Euro | 5166,04 Euro | 5389,29 Euro | 5493,13 Euro |
Quelle: oeffentlicher-dienst-news.de
Einen einheitlichen Auszahlungstermin für die im April 2025 ausgehandelte Gehaltserhöhung gibt es nicht. Wie schnell die Auszahlung abgewickelt wird, liegt im Verantwortungsbereich der örtlichen Personalabteilungen.
TVöD‑Pflege 2025: Wichtige Verbesserungen für den öffentlichen Dienst
Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden dem BMI zufolge unmittelbar Anwendung auf die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes sowie auf etwa 2,6 Millionen Beschäftigte bei den kommunalen Arbeitgebern, die unter dem Dach der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zusammengeschlossen sind.
Neben der Entgelterhöhung sieht die Tarifvereinbarung im Wesentlichen noch folgende Verbesserungen vor:
- Höhere Zulagen für Schichtarbeit: Beschäftigte in ständiger Schicht erhalten künftig 100 Euro monatlich (bisher 40 Euro). Für ständige Wechselschichtarbeit steigt die Zulage von 105 Euro auf 200 Euro. Diese Erhöhungen gelten ab Juli 2025.
- Jahressonderzahlung: Die Jahressonderzahlungen steigen für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 90 Prozent auf 95 Prozent, für die Entgeldgruppen 9a bis 12 von 80 Prozent auf 90 Prozent und für die Entgeltgruppen 13 bis 15 von 60 Prozent auf 75 Prozent.
- Arbeitszeitflexibilität: Ab dem 1. Januar 2026 kann die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöht werden. Die Regelung zur Gleitzeit wird klarer gefasst.
- Zeit-statt-Geld-Wahlmodell: Beschäftigte erhalten ab 2026 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage zu tauschen – doch nicht alle profitieren davon im gleichen Maße
- Zusätzlicher Urlaubstag: Ab dem Jahr 2027 erhalten alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen zusätzlichen Urlaubstag.
- Anpassungen zwischen Ost und West: Beim Bund werden die bisherigen Unterschiede im Kündigungsschutz und bei Befristungen zwischen Ost- und Westtarifgebieten vereinheitlicht.
- Auszubildende: Für Auszubildende, dual Studierende (TVSöD) und Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD) steigt die Vergütung ab April 2025 und erneut ab Mai 2026 jeweils um 75 Euro. Außerdem soll die unbefristete Übernahme nach dem Abschluss erleichtert werden.
Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate ab dem 1. Januar 2025 bis mindestens zum 31. März 2027. (vw)