Krankengeld: Was Sie über die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall wissen müssen
Eine Krankheit kann einen länger aus dem Beruf reißen als gedacht. In dem Fall greift das Krankengeld der GKV. Worauf es zu achten gilt.
Sobald die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, greift das gesetzliche Krankengeld – vorausgesetzt, Sie sind gesetzlich krankenversichert und selbst Mitglied der Krankenkasse. Das gilt insbesondere für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die nicht familienversichert sind. Versicherungsexperte Bastian Kunkel erläutert, wie das Krankengeld der GKV funktioniert und worauf man achten sollte.
Kein Anspruch auf Krankengeld besteht für:
- Familienversicherte
- Studierende ohne eigene Pflichtversicherung
- Geringfügig Beschäftigte ohne freiwillige Versicherung
- Selbstständige ohne Wahltarif oder Krankentagegeldoption
Für Selbstständige gilt: Sie können sich über spezielle Wahltarife absichern, bei denen Krankengeld ab dem 15., 22. oder 43. Krankheitstag gezahlt wird. Alternativ können sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um sich individuell und bedarfsgerecht abzusichern.
Bezugsdauer: Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Zu Beginn einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen (42 Kalendertage) den Lohn weiter. Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen. Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – bezogen auf dieselbe Krankheit. Da die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber abgedeckt sind, verbleiben 72 Wochen Krankengeld. Ob die Krankschreibung durchgehend oder mit Unterbrechungen erfolgt, spielt keine Rolle – maßgeblich ist die Diagnose.

Krankengeld: Höhe der Zahlung
Das Krankengeld liegt bei 70% des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90% des letzten Nettogehalts. Maßgeblich ist dabei der niedrigere Betrag.
Beispiel 2025:
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5.512,50 Euro monatlich. Daraus ergibt sich ein maximaler Krankengeldsatz von rund 128,63 Euro pro Tag.
Von diesem Betrag werden Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Pflegeversicherung) abgezogen. Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt die Krankenkasse in voller Höhe.
So beantragen Sie Krankengeld korrekt
Seit 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärzte übermitteln die Krankmeldung automatisch an die Krankenkasse – aber nur, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Trotzdem sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber aktiv über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Außerdem muss die eAU innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung bei der Krankenkasse eingegangen sein. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch auf Krankengeld entfallen.
Ab dem 43. Krankheitstag erfolgt die Zahlung in der Regel automatisch, ein gesonderter Antrag ist meist nicht notwendig.
Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?
Nach 78 Wochen endet der Anspruch – was dann? Je nach gesundheitlicher Situation kommen folgende Leistungen in Frage:
Erwerbsminderungsrente
Wenn eine ärztliche Prüfung ergibt, dass Sie dauerhaft oder teilweise nicht mehr arbeiten können, haben Sie ggf. Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist jedoch häufig deutlich niedriger als das bisherige Nettoeinkommen.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Haben Sie eine private BU-Versicherung, kann diese bei dauerhafter Einschränkung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eine monatliche Rente auszahlen. Wichtig: Die BU-Leistung muss rechtzeitig beantragt werden. Sie wird nicht mit dem Krankengeld verrechnet, sondern zusätzlich gezahlt – allerdings endet das private Krankentagegeld mit dem Beginn der BU-Leistung in der Regel.
Sonderfälle: Arbeitslosigkeit und Kinderkrankengeld
Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und krank werden, meldet sich die Agentur für Arbeit krank. In den ersten sechs Wochen wird weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt, danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld – und zwar in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.
Müssen Sie sich um ein krankes Kind kümmern, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn:
- Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist
- Keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht
- Sie nicht arbeiten gehen können
Das Kinderkrankengeld beträgt 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und wird für bis zu 15 Tage pro Elternteil und Kind im Jahr gezahlt. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Tage.
Krankengeld reicht nicht? Zusatzabsicherung kann sinnvoll sein
Wer länger krank ist, muss mit Einkommensverlusten rechnen. Besonders für Selbstständige oder gut verdienende Angestellte lohnt sich daher der Blick auf private Krankentagegeldversicherungen oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Diese bieten zusätzliche finanzielle Sicherheit – auch über die gesetzlichen Grenzen hinaus.
Fazit: Krankengeld ist wichtig – aber nicht grenzenlos
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung sichert Ihre Existenz bei längerer Krankheit, reicht aber nicht immer aus, um den Lebensstandard zu halten. Vor allem Selbstständige oder Menschen mit hohem Einkommen sollten frühzeitig vorsorgen – mit gezielter Zusatzversicherung und einem klaren Verständnis der gesetzlichen Regelungen.