Bürgergeld-Rekordzahlen: 1,48 Milliarden für Wohnkosten – warum jeder dritte Euro in die Miete fließt

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Die Bundesagentur für Arbeit zahlt immer mehr Geld für die Mieten von Bürgergeld-Empfängern. Kommunen haben oft keine andere Wahl.

Berlin – Nach eigenen Angaben hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) im März 2025 rund 1,48 Milliarden Euro für Mietkosten von Bürgergeld-Empfängern gezahlt. „Ein Rekordwert“, schreibt die Bild-Zeitung. Insgesamt seien im März 3,94 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Heißt: Mehr als jeder dritte Euro (rund 38 Prozent) floss in die Miete der Bürgergeld-Empfänger.

Mietkosten im Bürgergeld erreichen erneut Rekordniveau – Merz kündigte Maßnahmen an

Im ARD-Sommerinterview hatte Kanzler Friedrich Merz (CDU) am vergangenen Sonntag ein Wohnkosten-Limit für Bürgergeld-Empfänger ins Spiel gebracht. Die bisher von der Arbeitsagentur gezahlten Beiträge seien zu hoch und stünden „auf dem Prüfstand der Koalition“, sagte Merz in der ARD. Diesen möglichen Reform-Plänen widersprach SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt: „Leistungskürzungen wird es mit uns nicht geben“, sagte sie gegenüber der Bild.

Der Rekordwert von rund 1,48 Milliarden Euro an Wohnkosten war erstmals im Februar 2024 erreicht worden und ging bis Februar 2025 minimal zurück.

Wohnungsbau - Baustelle in München
Bezahlbare Wohnungen sind vielerorts Mangelware. Deshalb müssen Kommunen immer höhere Mietkosten von Bürgergeld-Empfängern übernehmen. (Archivfoto) © Carsten Hoefer/dpa

Trotz Bindung an Preisgrenzen: Mietkosten im Bürgergeld klettern erneut auf Rekord-Wert

Insgesamt 181.667 Bedarfsgemeinschaften erhalten laut Bild staatliche Unterstützung für eine Wohnung oder ein Haus mit mindestens 100 Quadratmetern. Darunter seien 20.236 Ein-Personen-Haushalte. Hinzu kämen 22.861 Zwei-Personen-Haushalte und 27.617 Drei-Personen-Haushalte mit 100 Quadratmetern oder mehr. Rund 1,4 Millionen Bürgergeld-Empfänger lebten alleine. 234.000 hätten mindestens 60 Quadratmeter zur Verfügung.

Laut der Zeit dürfen Jobcenter bereits jetzt nur Mieten finanzieren, die eine bestimmte Preisgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze lege jede Kommune selbst fest, sie orientiere sich unter anderem am Mietniveau und den Leerstandsquoten vor Ort.

Rekord-Ausgaben: Mieten für Bürgergeld-Empfänger hängen vom verfügbaren Wohnraum ab

Das Problem: Weil es vielerorts kaum mehr günstige Wohnungen gibt, müssen die Kommunen die Grenze immer weiter erhöhen. So weit, dass die Mietpreise, die von den Jobcentern übernommen werden, mancherorts sogar über der Durchschnittsmiete liegen. Das zeigt eine Datenauswertung, die das Pestel Institut im vergangenen Jahr vorgelegt hatte. Dieses Forschungsinstitut berät Kommunen bei ihrer Arbeit.

In Deutschland sind die Städte und Gemeinden ordnungsrechtlich dazu verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass jeder Mensch eine Unterkunft hat. Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für Leib und Leben – und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Deshalb finanzieren die Jobcenter mittlerweile auch solche Wohnungen, die weit über der eigentlich geltenden Preisgrenze liegen – wenn Bürgergeld-Empfänger glaubhaft versichern können, dass sie nichts Günstigeres finden.

Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des Mieterbunds in Bayern, sagte der Zeit: „In Märkten wie München sind diese Menschen kaum in der Lage, in eine billige Wohnung umzuziehen. Weil es im bezahlbaren Segment schlicht nichts gibt.“ (jfw)

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