Betrunkene zünden Feuerwerk in Aufzug - dann bricht das Chaos los

Zunächst scheint es, als wolle einer der beiden das Spektakel mit seinem Handy aufzeichnen. Als der Knallkörper losgeht, sind jedoch beide Männer damit beschäftigt, Schutz vor der gefährlichen Sprengladung zu suchen.

Die Bewohner des Hauses meldeten das Chaos bei der Polizei. Die griff schnell ein, die beiden Störenfriede mussten sich daraufhin bei den Menschen entschuldigen und die Schäden selbst beseitigen. 

Schwerere Verletzungen trug offenbar keiner der beiden davon. 

Feuerwerk Gefahrgut - deutsches Sprengstoffgesetz regelt Verbrauch

Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände und damit Gefahrgut. Wer böllert, sollte dies immer verantwortungsvoll und mit dem angemessenen Sicherheitsabstand tun. Das Zünden von Knallkörpern in beengten Innenräumen wie Aufzügen ist in jedem Fall zu vermeiden und kann zu schwersten Verbrennungen bis hin zum Tod führen.

In Deutschland regelt das Sprengstoffgesetz den Verbrauch von Feuerwerk genau. Verstöße können teuer werden: Wer unerlaubt böllert, nicht zugelassenes Feuerwerk kauft oder zündet oder außerhalb der erlaubten Tage (Silvester/Neujahr) anwendet, riskiert Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Liegt eine Gefährdung Dritter vor, sind sogar Freiheitsstrafen möglich.