Neuerungen im Oktober 2024: Womit zahlreiche Verbraucher jetzt rechnen müssen
Der neue Monat bringt insbesondere für Autobesitzer einige Änderungen mit sich. Auf viele Studierende warten gute Nachrichten.
Der neue Monat bringt nicht nur die Zeitumstellung mit sich. Warum Autofahrer vor dem Aufziehen der Winterreifen prüfen sollten, welches Symbol sie auf ihren Reifen haben, zeigt der Überblick der wichtigsten Änderungen, die nun bevorstehen.
Ab Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als wintertauglich
Autos dürfen ab dem 1. Oktober bei winterlichen Wetterverhältnissen hierzulande nur noch mit Reifen fahren, die das Alpine-Symbol haben. Bisher durften Autofahrer auch sogenannte M+S-Reifen nutzen, wenn diese vor 2018 hergestellt wurden. „Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke“, informierte der ADAC vorab mit Blick auf die gesetzliche Neuerung. „Zusätzlich sind bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung erlaubt, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.“ Aber, so heißt es weiter auf ADAC.de: „Ab 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind dann nur noch Modelle mit Alpine-Symbol.“
Wird man als Autofahrer nach dem Stichtag mit nicht konformen Reifen kontrolliert, muss man mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Für eine nicht angepasste Bereifung werden 60 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steigt – zusätzlich zu dem Punkt in Flensburg – das Bußgeld auf 80 Euro, bei einer Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall sogar auf 120 Euro. Wenn es aufgrund fehlender Winterreifen zu einem Unfall kommt, kann es außerdem sein, dass die Kfz-Versicherung nur eingeschränkt zahlt – auch darauf hat der ADAC hingewiesen.

Bafög: Ab dem Wintersemester mehr Geld für Studenten
Ab dem Wintersemester bekommen bedürftige Studenten mehr Bafög. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen: Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt demnach um fünf Prozent auf 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Der Förderungshöchstbetrag steigt von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro.
1.000 Euro: Für wen gibt es eine neue Studienstarthilfe?
Wer ein Studium startet und aus einem einkommensschwachen Haushalt kommt, kann im Herbst auf einen einmaligen Zuschuss hoffen: Studienanfänger unter 25 Jahren aus ärmeren Haushalten könnten – bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und der Einhaltung der Fristen – Anspruch auf die einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro haben, berichtete dpa.
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Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit in Deutschland
Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern. So werden in der Nacht auf Sonntag, den 27. Oktober, hierzulande die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?
Wer den Energieverbrauch im Herbst ein wenig drosseln will, sollte vom Kühlschrank bis zur Waschmaschine nichts unversucht lassen – hier einige vonseiten der Verbraucherzentrale empfohlene Energiespartipps, die man in der Wohnung einfach beherzigen kann. (Mit Material der dpa)